Stadtrat Wernigerode - 05.12.2019
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Ö 10 | 136/2019 | ||||||||||
Ö 11 | 117/2019 | ||||||||||
Ö 12 | 118/2019 | ||||||||||
Ö 13 | 121/2019 | ||||||||||
Ö 14 | 124/2019 | ||||||||||
Ö 15 | 125/2019 | ||||||||||
Ö 16 | 137/2019 | ||||||||||
Ö 17 | 138/2019 | ||||||||||
VORLAGE
Der Oberbürgermeister wird im Ergebnis der Prüfung gemäß Beschluss Nr. 023/2019 beauftragt, mit der Stadtwerke Wernigerode GmbH eine Kooperationsvereinbarung über die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen zur Entwicklung von Wohngebieten in Wernigerode und Ortsteilen abzuschließen.
Die Vereinbarung soll folgende Schwerpunkte zum Inhalt haben:
1. die grundsätzlichen Ziele beider Partner im Sinne einer bedarfsgerechten und sparsamen Flächen- entwicklung entsprechend den Zielen der Stadtentwicklung, 2. die Form der Zusammenarbeit unter Beachtung der Planungshoheit der Stadt, der Bereitschaft der Stadt zur Verfügbarkeit eigener Grundstücke und der Stadtwerke, diese komplex zu erschließen, 3. die Möglichkeiten der Vermarktung der erschlossenen Grundstücke, 4. den Ablauf einer effektiven Erschließung im Rahmen von vorhabenbezogenen Erschließungs- verträgen und die Regelungen über die Erschließungskosten, 5. die Unterstützung der Stadtwerke durch die Stadt auch bei der Erschließung nicht stadteigener Grundstücke, 6. Erarbeitung eines Baugebietserschließungsplanes mit einer Projektdauer vorerst bis zum 31.12.2026, der gesondert abzustimmen und zu beschließen ist.
05.12.2019 - Stadtrat Wernigerode Ö 17 - ungeändert beschlossen Beschluss Der Oberbürgermeister wird im Ergebnis der Prüfung gemäß Beschluss Nr. 023/2019 beauftragt, mit der Stadtwerke Wernigerode GmbH eine Kooperationsvereinbarung über die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen zur Entwicklung von Wohngebieten in Wernigerode und Ortsteilen abzuschließen.
Die Vereinbarung soll folgende Schwerpunkte zum Inhalt haben:
1. die grundsätzlichen Ziele beider Partner im Sinne einer bedarfsgerechten und sparsamen Flächenentwicklung entsprechend den Zielen der Stadtentwicklung,
2. die Form der Zusammenarbeit unter Beachtung der Planungshoheit der Stadt, der Bereitschaft der Stadt zur Verfügbarkeit eigener Grundstücke und der Stadtwerke, diese komplex zu erschließen,
3. die Möglichkeiten der Vermarktung der erschlossenen Grundstücke,
4. den Ablauf einer effektiven Erschließung im Rahmen von vorhabenbezogenen Erschließungsverträgen und die Regelungen über die Erschließungskosten,
5. die Unterstützung der Stadtwerke durch die Stadt auch bei der Erschließung nicht stadteigener Grundstücke,
6. Erarbeitung eines Baugebietserschließungsplanes mit einer Projektdauer vorerst bis zum 31.12.2026, der gesondert abzustimmen und zu beschließen ist.
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Ö 18 | 123/2019 | ||||||||||
Ö 19 | 115/2019 | ||||||||||
Ö 20 | 100/2019 | ||||||||||
Ö 21 | 128/2019 | ||||||||||
Ö 22 | 129/2019 | ||||||||||
Ö 23 | 130/2019 | ||||||||||
N 24 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 25 | Informationen und Anfragen |
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N 26 | Personalangelegenheit |
133/2019 | |||||||||
N 27 | Personalangelegenheit |
134/2019 | |||||||||
N 28 | Verkauf einer Gewerbefläche im Industrie- und Gewerbegebiet Smatvelde und Belastungszustimmung |
126/2019 | |||||||||
N 29 | Verkauf eines Grundstücks |
127/2019 |