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Der Bau- und Umweltausschuss hat die Beschlussfassung mit 7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen empfohlen.

Frau Wetzel stellt den Änderungsantrag, den letzten Satz im Punkt 1 des Beschlusstextes zu streichen.

Der Antrag wird mit 5 Ja-, 23 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt.

 

 

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Beschluss

Beschluss

1.  Der neuaufzustellende Bebauungsplan Nr. 69 Börstedter Straße, Ortsteil Silstedt hat die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO zum Ziel. Damit soll Baurecht für die Bebauung des Plangebiets mit Wohngebäuden geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt dabei im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.

 

2.  Da auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung des neuaufzustellenden Bebauungsplans Nr. 69 Börstedter Straße, Ortsteil Silstedt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet wird, wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit eingeräumt, sich in einer zweiwöchigen Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nr. 69 Börstedter Straße, Ortsteil Silstedt im Vorentwurf gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu informieren und zu der Planung zu äußern.

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Abstimmungsergebnis:

30

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

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