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Herr Wiecker verlässt die Sitzung. Es sind noch 33 stimmberechtigte Stadtratsmitglieder anwesend.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Beschlussfassung mit 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung empfohlen.

 

Herr Rudo erläutert den Beschlussvorschlag.

 

Frau Wetzel stellt einen Änderungsantrag, den letzten Satz im Punkt 1 des Beschlusstextes zu streichen.

 

Herr Mänz erklärt, dass er dem Änderungsantrag von Frau Wetzel nicht zustimmen wird und begründet seine Ablehnung.

 

Herr Bergmann spricht für das beschleunigte Verfahren, da das Gesetz noch bis zum 31.12.2019 greift. Er vertritt den Standpunkt, nur so kann man junge Familien in der Stadt halten.

 

Herr Siegel vertritt 2 Standpunkte. Bei kleinen B-Plan-Verfahren wie in diesem Fall sollte das beschleunigte Verfahren greifen. Bei großen B-Plan-Verfahren sollte diese Möglichkeit keine Anwendung finden.

 

Der Antrag von Frau Wetzel wird mit 5 Ja-, 25 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.

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Beschluss

Beschluss

1.  Der neuaufzustellende Bebauungsplan Nr. 65 "Frankenfeldstraße" hat die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO zum Ziel. Damit soll Baurecht für die Bebauung des Plangebiets mit Wohngebäuden geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt dabei im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.

 

2.  Da auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung des neuaufzustellenden Bebauungsplans Nr. 65 "Frankenfeldstraße" gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet wird, wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit eingeräumt, sich in einer zweiwöchigen Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nr. 65 "Frankenfeldstraße" im Vorentwurf gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu informieren und zu der Planung zu äußern.

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Abstimmungsergebnis:

27

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

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