Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Richtlinie über Ehrungen verdienter Persönlichkeiten in der Stadt Wernigerode vom 11.05.2010 zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Insbesondere sollen folgende Punkte geprüft werden:
1. Der Umgang mit Ehrenbürgern
a) Einladungen zu städtischen Höhepunkten, wie z. B. Neujahrsempfang, Vasten Colleg,
Johannes-Brahms-Chorfestival, Klavierwettbewerb "Neue Sterne" usw.,
b) Umgang mit „runden“ Geburtstagen. Wenn ja, wann und in welchem Turnus,
c) kostenfreier Eintritt zum Besuch städtischer Einrichtungen,
d) bei Todesfall des Ehrenbürgers stellt die Stadt kostenfrei eine Grabstätte und /oder übernimmt die Grabpflege? Wenn ja, für welchen Zeitraum. Wie regeln wir, wenn der/die Verstorbene außerhalb der Stadt Wernigerode und deren Ortsteilen bestattet werden soll?,
e) Wie wird mit den derzeitigen Ehrengräbern in Zukunft verfahren?.
2. Im § 3 Verleihung einer Ehrenurkunde im Abs. 1 und Abs. 2 soll wie folgt geändert werden:
(1) Bürgern, die als Stadträte, Ortschaftsräte, Ehrenbeamte auf Zeit oder hauptamtliche Wahlbeamte mindestens 20 Jahre ihr Amt ausgeübt haben, wird kann eine Ehrenurkunde verliehen werden. Die Verleihung erfolgt in einem würdigen Rahmen. Die Ehrenurkunde wird vom Oberbürgermeister und dem Stadtratspräsidenten unterschrieben. Die Ehrenurkunde enthält den Namen des Geehrten, eine Würdigung seiner/ihrer Verdienste sowie Datum und Nummer des Stadtratsbeschlusses.
(2) wird gestrichen.