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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in Trägerschaft der Stadt Wernigerode (Obdachlosenunterkunftsatzung).

            

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

           

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Begründung:

 

Die Satzung wird redaktionell für die Unterbringung obdachloser oder nicht sesshafter Personen in der Stadt Wernigerode mit der vorliegenden Fassung angepasst. Die Stadt Wernigerode stellt zur vorübergehenden Unterbringung volljähriger obdachloser oder nicht sesshafter Personen einer Gemeinschaftsunterkunft in der Harburgstr.1 und in der Großen Dammstraße 52 in Wernigerode zur Verfügung.

 

Begründung für:

 

§ 3 Abs. 4

Die Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in Trägerschaft der Stadt Wernigerode weist neue Zeiten im Nachtasyl, im Sommerhalbjahr 20 Uhr – 8 Uhr morgens und im  Winterhalbjahr 19 Uhr – 8 Uhr morgens aus.   

Das Nachtasyl ist konzeptionell ausschließlich für Personen gedacht, die gegen die Hausordnung verstoßen haben, aus wichtigen Gründen aber nicht ausgewiesen werden können (z.B. Gesundheitszustand oder Witterungsumstände).

 

§ 4

Redaktionell wurde der Artikel 9 in § 9 des Gesetzes über öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG) richtig gestellt.

 

§ 8

Neu aufgenommen in die Satzung wird die Billigkeitsregel für Selbstzahler/innen.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in Trägerschaft der Stadt Wernigerode

           

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