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Wernigeröder Klimafonds

Förderung durch Wernigeröder Klimafonds läuft an

In der Sitzung am 30. Juni 2022 hat der Wernigeröder Stadtrat die Richtlinie zur Förderung des Lastenradverkehrs in der Stadt Wernigerode beschlossen. Als Teil des Wernigeröder Klimafonds, der Impulse zur kostengünstigen Erschließung von Minderungs- sowie Adaptionspotenzialen setzen soll, zielt die aktuelle Richtlinie darauf ab, den emissionsfreien Kinder- und Lastentransport mit dem Fahrrad zu unterstützen bzw. zu stärken und so die Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu beschleunigen.

Fördergegenstand und Fördersatz

Lastenfahrräder ohne oder mit Tretunterstützung bis maximal 25 km/h:
bis 20 % der Anschaffungskosten, max. 400 €

Fahrradanhänger: bis 50 % der Anschaffungskosten, max. 200 €

Fassadenbegrünung mit höchstens 500 € / Antragsteller 

Haus- und Hofbäume auf privaten Flächen mit höchstens 350 € / Antragsteller

Habitatrequisiten mit höchstens 100 € / Antragsteller 

Hochbeete für Schulen mit höchstens 1.500 € / Antragsteller 

Stoffwindelsysteme mit höchstens 350 € / Antragsteller

Klimakoffer für Schulen mit höchstens 550 € / Antragsteller 

Nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung des Lastenradverkehrs in der Stadt Wernigerode wird der Erwerb von werksneuen, speziell zum Transport von Kindern, Hunden und/oder Lasten konstruierten Fahrrädern bzw. Fahrradanhängern für den privaten Gebrauch gefördert. Die Förderung richtet sich an Wernigeröder Privatpersonen, die ab sofort bei der Stadt Wernigerode einen Förderantrag stellen können.

Dazu nutzen sie bitte das untenstehende Formular.

Der Förderzeitraum endet am 31.12.2024. Eine Förderung ist nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.