Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Beschlussfassung mit 7 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen empfohlen.

 

Herr Härtel weist darauf hin, dass von den vorhanden städtische Flächen ein gewisser Anteil für den sozialen Mietwohnungsbau zurückgehalten werden muss.

 

Herr Siegel erklärt, ein B-Plan regelt keine Grundstücksgeschäfte, sondern es geht allein um die Beplanung des oder der Grundstücke.

 

Herr Winkelmann informiert, dass z. B. in Benzingerode bei der Planung und Umsetzung auch alle Wohnmöglichkeiten geboten wurden.

 

Herr Dr. Bosse widerspricht der Aussage von Herrn Härtel. Der Kreislauf regelt das von selbst. Aus den Mietwohnungen ziehen Menschen in ihr Einfamilienhaus und schaffen somit wieder freien Mietwohnraum.

 

Frau Wetzel stellt den Änderungsantrag, den letzten Satz im Punkt 1 des Beschlusstextes zu streichen. Der Antrag wird mit 5 Ja-, 24 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt.

Reduzieren
Beschluss

Beschluss

1.  Der neuaufzustellende Bebauungsplan Nr. 67 Wohnbebauung "Heinrich-Heine-Straße / Weinbergstraße“ hat die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO zum Ziel. Damit soll Baurecht für die Bebauung des Plangebiets mit Wohngebäuden geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt dabei im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.

 

2.  Da auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung des neuaufzustellenden Bebauungsplans Nr. 67 Wohnbebauung "Heinrich-Heine-Straße/Weinbergstraße“ gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet wird, wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit eingeräumt, sich in einer zweiwöchigen Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nr. 67 Wohnbebauung "Heinrich-Heine-Straße / Weinbergstraße“ im Vorentwurf gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu informieren und zu der Planung zu äußern.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

24

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

nach oben