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Beratungsfolge

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Der Oberbürgermeister wird im Ergebnis der Prüfung gemäß Beschluss Nr. 023/2019 beauftragt,

mit der Stadtwerke Wernigerode GmbH eine Kooperationsvereinbarung über die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen zur Entwicklung von Wohngebieten in Wernigerode und Ortsteilen abzuschließen.

 

Die Vereinbarung soll folgende Schwerpunkte zum Inhalt haben:

 

1. die grundsätzlichen Ziele beider Partner im Sinne einer bedarfsgerechten und sparsamen Flächen-

    entwicklung entsprechend den Zielen der Stadtentwicklung,

2. die Form der Zusammenarbeit unter Beachtung der Planungshoheit der Stadt, der Bereitschaft der

    Stadt zur Verfügbarkeit eigener Grundstücke und der Stadtwerke, diese komplex zu erschließen,

3. die Möglichkeiten der Vermarktung der erschlossenen Grundstücke,

4. den Ablauf einer effektiven Erschließung im Rahmen von vorhabenbezogenen Erschließungs-

    verträgen und die Regelungen über die Erschließungskosten,

5. die Unterstützung der Stadtwerke durch die Stadt auch bei der Erschließung nicht stadteigener

    Grundstücke,

6. Erarbeitung eines Baugebietserschließungsplanes mit einer Projektdauer vorerst bis zum

    31.12.2026, der gesondert abzustimmen und zu beschließen ist.

               

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

             

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Begründung:

Im Rahmen des Prüfauftrages aus dem Beschluss Nr. 023/2019 wurden Inhalte und Aufgaben einer Vereinbarung zwischen der Stadtwerke Wernigerode GmbH und der Stadt besprochen und zusammengetragen. Ziel war es, Möglichkeiten zu finden, vorrangig Baugebiete für den Wohnungsbau effektiv zu beplanen und rationell zu erschließen, um zeitnah Bauwilligen erschlossene Bauplätze zur Verfügung stellen zu können.

 

Es kann auf der Grundlage umfangreicher Nachfragen festgestellt werden, dass ein erheblicher Bedarf an Baugrundstücken für Ein- und Mehrfamilienhäuser in Wernigerode besteht, der zurzeit nur unzureichend abgedeckt werden kann.

 

Gerade unter diesem Aspekt ist es angebracht, hierfür eine effektive Erschließung und eine koordinierte Vermarktung zu organisieren.

 

Die Stadtwerke Wernigerode GmbH hat in den Gesprächen verdeutlicht, dass entsprechende Kompetenzen, erfolgreiche Referenzen und positive Erfahrungen dafür vorliegen. Insbesondere die Rolle der Stadtwerke als Gesamterschließer, das heißt, Ver- und Entsorgung im Paket mit der verkehrlichen Erschließung sind von erheblichem organisatorischen, zeitlichen und finanziellen Vorteil. Die Veräußerung der erschlossenen Baugrundstücke könnte dann sowohl durch die Stadt als auch durch die Stadtwerke GmbH erfolgen. Die entsprechenden gebietsbezogenen Regelungen werden in gesonderten Erschließungsverträgen zu den jeweiligen städtischen Grundstücken vereinbart und festgelegt.

 

Die Kooperationsvereinbarung bildet den Rahmen und die Grundlage für diese vertraglichen Regelungen.

 

Die Stadtwerke Wernigerode GmbH wird somit einen entscheidenden Beitrag zur Deckung des beschriebenen Bedarfes an Baugrundstücken leisten können.

 

Der Stadt obliegt nach wie vor und uneingeschränkt die inhaltliche und gestalterische Planungshoheit bei zu erstellenden Konzepten und Bauleitplanungen.

 

Die Prüfung hat zusammenfassend ergeben, dass eine Vereinbarung über die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen zur Entwicklung von Wohngebieten sinnvoll, praktikabel, zweckdienlich und zielführend ist und durchaus zu einer Beschleunigung der Bereitstellung von Baugrundstücken beitragen kann.

 

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister               

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