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Stadtsanierung „Altstadt“

Sanierungsgebiet

Im Rahmen sog. vorbereitender Untersuchungen wurden 1991 im Bereich der Wernigeröder Altstadt besonders umfassende städtebauliche Missstände festgestellt, zu dessen Beseitigung ein Sanierungsverfahren eingeleitet wurde.

Im Jahre 1993 wurde die gesamte Wernigeröder Altstadt zum förmlich festgelegten Sanierungsgebiet erklärt. Das Gebiet erstreckte sich in etwa von der Westerntorkreuzung bis zum Anger bzw. vom Holfelder Platz bis zum ehemaligen Gelände der Stadtwerke in der Feldstraße.

Durch die förmliche Festlegung zum Sanierungsgebiet war hier fortan das „besondere Städtebaurecht“ des Baugesetzbuches (§§ 136 ff. BauGB) anzuwenden. Wesentliche Aspekte bestanden in der Genehmigungspflicht für bauliche und rechtliche Vorgänge, dem Vorhandensein eines Fördermittel-Budgets, der möglichen Nutzung steuerlicher Sonder-abschreibungen nach § 7h EStG, dem Ausschluss der Erhebung von Straßenbaubeiträgen, aber auch der Verpflichtung zur Zahlung eines grundstücksbezogenen Ausgleichsbetrages.

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Wesentliche Sanierungsziele

Erklärtes Sanierungsziel war es, die stadtbildprägende, denkmalgeschützte und kulturhistorisch bedeutsame Gebäudesubstanz zu erhalten sowie die historische Innenstadt als attraktiven Wohn- und Geschäftsstandort denkmalgerecht zu gestalten positiv zu entwickeln. Dieses Zielvorgabe konnte weitestgehend umgesetzt werden.

Abschluss der Stadtsanierung

Durch den Stadtratsbeschluss über die Satzung zur Aufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes wurde die Stadtsanierung offiziell zum 31.12.2021 beendet. Das o.g. „besondere Städtebaurecht“ ist nun nicht mehr anzuwenden. Begonnene und vorbereitete Maßnahmen werden noch zeitnah schlussgerechnet. Das Wernigeröder Grundbuchamt wurde beauftragt, die Sanierungsvermerke aus den Grundbüchern zu löschen. Auf Grund der äußerst hohen Anzahl wird dieser Vorgang jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Steuerliche Sonderabschreibungen sind nun nur noch über § 7i EStG möglich. Entsprechende Bescheinigungen sind bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Harz zu beantragen.