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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt die Satzung über das Erheben von Entgelten für die Verpflegung in Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode (Verpflegungsentgeltsatzung).

          

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Erträge: 3.6.5.03.4321000 Mehreinnahmen 76.400,00 €

           

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Begründung:

 

Die Zentralküche der Stadt Wernigerode bereitet täglich bis zu 1200 Portionen Mittagessen; Vesper und Getränke für die betreuten Kinder in den Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode zu.

 

Die Küche ist seit 2013 zertifiziert, nach Art. 4 der Verordnung Nr. 853/2004 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Zahlreiche Qualitätssteigerungen sind in den vergangenen Jahren umgesetzt worden. Der Einkauf erfolgt zu 85 % bei regionalen Anbietern (im Vergleich: 2014 waren es 50%), von denen 40 % die Waren auch selbst produzieren (im Vergleich: 2014 lag der Anteil bei 10%).

 

Bei der Verpflegung setzt die Küche immer mehr auf frische Produkte, Bioprodukte und eigene Herstellung statt Fertigprodukte. Die Hälfte der angebotenen Säfte sind Bioprodukte. Es wird seltener Schweinefleisch und mehr Rind- und Kalbfleisch angeboten (im Vergleich 1x 14-tägig und 2014 noch 1 x wöchentlich).

 

Ziel ist es, die Qualität der Zutaten in der Zukunft unter Nachhaltigkeitsaspekten noch weiter zu steigern.

 

Die Verpflegungsentgelte sind nach dem Inkrafttreten der Satzung vom 01.01.2014 konstant geblieben. Mehrere Preis- und Lohnsteigerungen sind maßgebend für eine Anpassung der Verpflegungsentgelte.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlagen:

  • Satzung über das Erheben von Entgelten für die Verpflegung in Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode (Verpflegungsentgeltsatzung)
  • Synopse Satzung über das Erheben von Entgelten für die Verpflegung in Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode (Verpflegungsentgeltsatzung)

       

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