Begründung:
Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 Wohnbebauung "Heinrich-Heine-Straße/ Weinbergstraße“ sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets i. S. v. § 4 BauNVO geschaffen werden. Der Bebauungsplan zielt dabei in seinem Anliegen auf die Schaffung von einer Wohnbebauung bestehend aus Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäusern ab und wird damit der steten Nachfrage nach Wohnraum bzw. nach Bauflächen für diese Marktsegmente in Wernigerode gerecht.
Der gültige Flächennutzungsplan (Planstand: 22.06.2009) stellt den südlichen Bereich des Geltungsbereiches als Wohnbaufläche dar. Der nördliche Bereich entlang der Weinbergstraße wird als Grünfläche dargestellt.
Der Bebauungsplan ist damit nicht im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelbar. Für das Baugebiet soll jedoch § 13b BauGB zur Anwendung kommen. Aufgrund der Regelungen in § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Derzeit werden die Flächen überwiegend als Wiesen genutzt, die mit einem geringen Anteil an Bewuchs aus Sträuchern und Bäumen bestanden sind. Untergeordnet finden sich auch Zwischenlager für Baustelleneinrichtungen, Altkleidercontainer, Glascontainer und Fahrzeugstellflächen wieder. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs umfasst eine Fläche von ca. 34.230 m², welche sich direkt an die im Osten bestehende Bebauung anschließt. Westlich des Plangebietes schließen sich Gartenanlagen und im südwestlichen Bereich weitere Wohnbebauungen an. Im Süden grenzt eine Grünfläche, gefolgt von Waldflächen an das Plangebiet. Hier schließt sich auch das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ an, welches in den nördlichen Teil des Geltungsbereiches hineinragt. Nördlich grenzt eine Grünfläche zur Regenrückhaltung an.
Im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs beläuft sich die zulässige Grundfläche auf ca. 9.666 m2. Somit wird der gem. § 13b BauGB zulässige Schwellenwert für die zulässige Grundfläche von 10.000 m2 unterschritten. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13b BauGB und die Einbeziehung dieser Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren sind damit gegeben. Nach diesem am 13. Mai 2017 in Kraft getretenen Paragraphen kann befristet bis zum 31. Dezember 2019 ein Bebauungsplan, durch den die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, in entsprechender Anwendung des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Das Plangebiet ist verkehrlich durch die Straße Eisenberg (im Süden und Südwesten), die Heinrich-Heine-Straße (den Geltungsbereich querend) und die Weinbergstraße (im Osten) erschlossen. Für die innere Erschließung der Teilfläche zwischen Heinrich-Heine-Straße und Eisenberg wird eine weitere Erschließung notwendig, die an den Bestand der Heinrich-Heine-Straße angebunden werden kann. Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren und die Anwendung des § 13b BauGB kann nur entsprechend den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde erfolgen, denn die Gemeinden haben gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB die Bauleitpläne nur aufzustellen, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. In der Stadt Wernigerode besteht jedoch unstrittig ein substantieller Bedarf an zusätzlichem Wohnraum.
Die Öffentlichkeit bekommt frühzeitig die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Vorentwurfes des Bebauungsplans Nr. 67 Wohnbebauung "Heinrich-Heine-Straße/Weinbergstraße“ zu informieren und zu der Planung zu äußern. Erst im Anschluss an diese Beteiligung wird der Entwurf ausgearbeitet.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlage
Anlage 1 – Vorentwurf Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 67 i .d. F. vom 21.10.2019
Anlage 2 – Vorentwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 67 i. d. F. vom 21.10.2019
Anlage 3 – Vorentwurf Städtebauliches Konzept Bebauungsplan Nr. 67 i. d. F. vom 21.10.2019