Stadtrat Wernigerode - 05.09.2024
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Ö 12 | 082/2024 | ||||||||||
Ö 13 | 083/2024 | ||||||||||
Ö 14 | 084/2024 | ||||||||||
Ö 15 | 085/2024 | ||||||||||
Ö 16 | 062/2024 | ||||||||||
Ö 17 | 070/2024 | ||||||||||
Ö 18 | 090/2024 | ||||||||||
Ö 19 | 093/2024 | ||||||||||
VORLAGE Der Stadtrat möge beschließen:
Gemäß der Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung - KomEVO) vom 29. Mai 2019, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Juni 2024 wird die Entschädigungssatzung der Stadt Wernigerode wie folgt geändert:
1. § 2 Höhe der Aufwandsentschädigung und des Sitzungsgeldes (1) Der monatliche Pauschalbetrag für Stadträte beträgt 165,00 €. (4) Das Sitzungsgeld beträgt 19,00 € und darf pro Tag nicht überschritten werden.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat einen Vorschlag für die Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Ortschaftsräte und Ortbürgermeister (§ 2 Abs. 3 und 4) vorzulegen.
3. § 3 Zusätzliche Aufwandsentschädigungen (1) Das Präsidium, bestehend aus dem Präsidenten des Stadtrates sowie dem ersten und zweiten Stellvertreter, erhält zusätzliche Aufwandsentschädigungen. Der Präsident des Stadtrates erhält eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 145,00 €/Monat und die Stellvertreter in Höhe von je 35,00 €/Monat. (2) Mitglieder des Ältestenrates erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Form von einem Sitzungsgeld in Höhe von 19,00 € je Sitzung. (3) Ehrenamtliche Stadträte, die einem Ausschuss vorsitzen und Fraktionsvorsitzende erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,00 €/Monat.
05.09.2024 - Stadtrat Wernigerode Ö 19 - ungeändert beschlossen Beschluss Der Stadtrat möge beschließen:
Gemäß der Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung - KomEVO) vom 29. Mai 2019, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Juni 2024 wird die Entschädigungssatzung der Stadt Wernigerode wie folgt geändert:
1. § 2 Höhe der Aufwandsentschädigung und des Sitzungsgeldes (1) Der monatliche Pauschalbetrag für Stadträte beträgt 165,00 €. (4) Das Sitzungsgeld beträgt 19,00 € und darf pro Tag nicht überschritten werden.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat einen Vorschlag für die Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Ortschaftsräte und Ortbürgermeister (§ 2 Abs. 3 und 4) vorzulegen.
3. § 3 Zusätzliche Aufwandsentschädigungen (1) Das Präsidium, bestehend aus dem Präsidenten des Stadtrates sowie dem ersten und zweiten Stellvertreter, erhält zusätzliche Aufwandsentschädigungen. Der Präsident des Stadtrates erhält eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 145,00 €/Monat und die Stellvertreter in Höhe von je 35,00 €/Monat. (2) Mitglieder des Ältestenrates erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Form von einem Sitzungsgeld in Höhe von 19,00 € je Sitzung. (3) Ehrenamtliche Stadträte, die einem Ausschuss vorsitzen und Fraktionsvorsitzende erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,00 €/Monat.
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Ö 20 | 092/2024 | ||||||||||
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Ö 22 | 030/2024 | ||||||||||
Ö 23 | 080/2024 | ||||||||||
Ö 24 | 064/2024 | ||||||||||
Ö 25 | 077/2024 | ||||||||||
Ö 26 | 076/2024 | ||||||||||
Ö 27 | 078/2024 | ||||||||||
Ö 28 | 089/2024 | ||||||||||
Ö 29 | 088/2024 | ||||||||||
Ö 30 | 069/2024 | ||||||||||
Ö 31 | 091/2024 | ||||||||||
N 32 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - vom 20.06.2024 |
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N 33 | Informationen und Anfragen |
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N 34 | Personalangelegenheit |
073/2024 | |||||||||
N 35 | Personalangelegenheit |
065/2024 | |||||||||
N 36 | Personalangelegenheit |
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N 37 | Personalangelegenheit |
074/2024 | |||||||||
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N 39 | Personalangelegenheit |
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N 40 | Personalangelegenheit |
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