Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Der Stadtrat nimmt den Bericht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt über die turnusmäßige überörtliche Prüfung der Stadt Wernigerode vom 29. Mai 2024 zur Kenntnis und bestätigt die Stellungnahme des Oberbürgermeisters.

        

Reduzieren

 

Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

X

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

        

Reduzieren

Begründung:

Der Landesrechnungshof führte gemäß § 137 KVG LSA eine turnusmäßige überörtliche Prüfung der Stadt Wernigerode durch. Die Prüfung verfolgte das Ziel, die Haushalts- und Wirtschaftsführung auf Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu untersuchen. Der Prüfungszeitraum erstreckte sich schwerpunktmäßig auf die Haushaltsjahre 2016 bis 2021. Die Ergebnisse der vorangegangenen Prüfungen und der Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes wurden in die Betrachtungen einbezogen.

Das Eröffnungsgespräch fand am 02.09.2022 statt. Der Erhebungszeitraum erstreckte sich, mit Unterbrechungen von September 2022 bis Dezember 2022. Der Berichtsentwurf vom 13.02.2024 wurde am 25.04.2024 in einem Abschlussgespräch erörtert.

Zu den Anmerkungen und festgestellten Beanstandungen hat die Kommunalaufsicht beim Landkreis Harz eine Frist zur Stellungnahme bis zum 13.09.2024 gesetzt.

Gemäß § 137 Abs. 6 KVG LSA sind der Prüfbericht und die Stellungnahme des Oberbürgermeisters dem Stadtrat zuzuleiten. Beide Dokumente sind daher als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.

Nach § 45 Abs. 2 Ziffer 5 KVG LSA entscheidet der Stadtrat über die Stellungnahme zum Prüfergebnis.  

        

Reduzieren

 

 

 

 

Kascha

Oberbürgermeister        

nach oben