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Beratungsfolge

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Der Stadtrat möge beschließen:

 

Gemäß der Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung - KomEVO) vom 29. Mai 2019, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Juni 2024 wird die Entschädigungssatzung der Stadt Wernigerode wie folgt geändert:

 

1. § 2 Höhe der Aufwandsentschädigung und des Sitzungsgeldes

(1) Der monatliche Pauschalbetrag für Stadträte beträgt 165,00 €.

(4) Das Sitzungsgeld beträgt 19,00 € und darf pro Tag nicht überschritten werden.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat einen Vorschlag für die Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Ortschaftsräte und Ortbürgermeister (§ 2 Abs. 3 und 4) vorzulegen.

 

3. § 3 Zusätzliche Aufwandsentschädigungen

(1) Das Präsidium, bestehend aus dem Präsidenten des Stadtrates sowie dem ersten und zweiten Stellvertreter, erhält zusätzliche Aufwandsentschädigungen. Der Präsident des Stadtrates erhält eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 145,00 €/Monat und die Stellvertreter in Höhe von je 35,00 €/Monat.

(2) Mitglieder des Ältestenrates erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Form von einem Sitzungsgeld in Höhe von 19,00 € je Sitzung.

(3) Ehrenamtliche Stadträte, die einem Ausschuss vorsitzen und Fraktionsvorsitzende erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,00 €/Monat.

              

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

Ca. 22.000,00 EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

              

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Begründung:

Zu Beginn der neuen Kommunalwahlperiode hat das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt die Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO) novelliert. Die Aufwandsentschädigungen dienen dazu, finanzielle Nachteile durch kommunalpolitisches Engagement auszugleichen, die Tätigkeit zu würdigen und die Attraktivität des Ehrenamtes zu erhöhen.

 

Die Aufwandsentschädigung r Mitglieder des Stadtrates wurde zuletzt im Jahr 2014 angepasst. Für die Wahlperiode 2019-2024 hatten die Stadträtinnen und Stadträte auf eine mögliche Erhöhung der Aufwandsentschädigung sowie der Funktionszulagen verzichtet.

 

Eine Anpassung der Aufwandsentschädigung ist auch vor dem Hintergrund der allgemeinen Inflation zu gewichten. Seit dem Zeitpunkt der letzten Anpassung im Jahr 2014 sind die Preise in Deutschland um ca. 24 Prozent gestiegen. Die nun vorgeschlagenen Erhöhung der Entschädigung beträgt durchschnittlich 21,85 Prozent. Das bedeutet, dass die ehrenamtlichen Stadträte mit der Erhöhung lediglich wieder an den realen Wert der Aufwandsentschädigung des Jahres 2014 heranreichen würden.

 

Die im Antrag vorgeschlagenen Änderungen werden die Aufwandsentschädigung für die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker bis zum Jahr 2029, möglicherweise sogar bis 2034, regeln. Trotz dieses langen Zeitraums bleibt die vorgeschlagene Erhöhung der Aufwandsentschädigung bewusst deutlich unter den gesetzlichglichen Höchstbeträgen.

 

Tabelle 1: Synopse der vorgeschlagenen Änderungen

§

bisher

Vorschlag

2

he der Aufwandsentschädigung und des Sitzungsgeldes

2.1

Der monatliche Pauschalbetrag für Stadträte beträgt 130,00 €.

Der monatliche Pauschalbetrag für Stadträte beträgt 165,00 .

2.4

Das Sitzungsgeld beträgt 16,00 € und darf pro Tag nicht überschritten werden.

Das Sitzungsgeld beträgt 19,00 € und darf pro Tag nicht überschritten werden.

3

Zusätzliche Aufwandsentschädigungen

3.1

Das Präsidium, bestehend aus dem Präsidenten des Stadtrates sowie dem ersten und zweiten Stellvertreter, erhält zusätzliche Aufwandsentschädigungen. Der Präsident des Stadtrates erhält eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 120,00 €/Monat und die Stellvertreter in Höhe von je 30,00 €/Monat.

Das Präsidium, bestehend aus dem Vorsitzenden des Stadtrates sowie dem ersten und zweiten Stellvertreter, erhält zusätzliche Aufwandsentschädigungen. Der Präsident des Stadtrates erhält eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 145,00 €/Monat und die Stellvertreter in Höhe von je 35,00 €/Monat.

3.2

Mitglieder des Ältestenrates erhalten eine zusätzliche Aufwands-entschädigung in Form von einem Sitzungsgeld in Höhe von 16,00 € je Sitzung.

Mitglieder des Ältestenrates erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Form von einem Sitzungsgeld in Höhe von 19,00 € je Sitzung.

3.3

Ehrenamtliche Stadträte, die einem Ausschuss vorsitzen und Fraktionsvorsitzende erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €/Monat.

Ehrenamtliche Stadträte, die einem Ausschuss vorsitzen und Fraktionsvorsitzende erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,00 €/Monat.

              

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Gez.

r die Fraktion CDU    Matthias Winkelmann, Fraktionsvorsitzender

r die Fraktion BfW/FDP   Thomas Schatz, Fraktionsvorsitzender

r die Fraktion BUKO/Haus & Grund  Hendrik Thurm, Fraktionsvorsitzender

r die Fraktion Bunte Liste/DIE LINKE  Evelyn Eilert, Fraktionsvorsitzende

             

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