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Beratungsfolge

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Der Stadtrat der Stadt Wernigerode beruft, auf der Grundlage der Satzung über die Verleihung des Umweltpreises der Stadt Wernigerode, für die Dauer der derzeitigen Wahlperiode des Stadtrates folgende Mitglieder in die Jury:

 

Den Oberbürgermeister der Stadt Wernigerode   

Den Vorsitzenden des Bau- und Umweltausschusses  

Eine Vertretung der eingetragenen Naturschutzverbände 

(wird von diesen selbst bestimmt) NABU/Jägerschaft Wernigerode

Als Vertretung einer wissenschaftlichen Institution  

Als Person aus Umwelt- und Klimaschutz, Nachhaltigkeit 

Als Vertretung der CDU-Fraktion   

Stellvertretung     

Als Vertretung der Fraktion SPD / BÜNDNIS 90 / GRÜNEN 

Stellvertretung       

Als Vertretung der AfD-Fraktion    

Stellvertretung       

Als Vertretung der Fraktion BUKO / Haus & Grund   

Stellvertretung       

Als Vertretung der Fraktion BfW / FDP  

Stellvertretung       

Als Vertretung der Fraktion Bunte Liste / DIE LINKE     

Stellvertretung

 

                                              

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: Preisgeld (5.6.1.01 5271000)

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

 1.000,00 EUR

 

 

X

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

X

 

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                                                  

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Begründung:

Die Satzung über die Verleihung des Umweltpreises der Stadt Wernigerode sieht im § 3  Auswahl-verfahren die Berufung der Mitglieder der Jury durch den Stadtrat vor.

Über die Verleihung des Umweltpreises der Stadt Wernigerode entscheidet eine Jury. Die Mitglieder der Jury werden jeweils für eine Wahlperiode des Stadtrates berufen.

 

 

                                                 

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Kascha

Oberbürgermeister                                                  

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