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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Richtlinie zur Förderung Sozialer Arbeit mit Senioren und Menschen mit Behinderung in der Stadt Wernigerode.

                             

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

14.100,00 EUR

 

 

X

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Minderausgaben für 2024:

3.3.1.01.5318000         5.000,00 EUR

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

X

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

X

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

X

 

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

X

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

X

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

X

 

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

X

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

X

 

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

X

 

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                             

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Begründung:

Die letzte Anpassung der Förderrichtlinie erfolgte im Jahr 2011. Die Stadt Wernigerode stellt dafür jährlich finanzielle Mittel für die Förderung Sozialer Arbeit mit Senioren und behinderten Menschen zur Verfügung. Ziel ist, die gesellschaftliche Teilhabe der benannten Zielgruppen mit diversen Angeboten im Wirkungskreis der Stadt Wernigerode zu fördern.

Die Förderung sieht weiterhin eine Festschreibung des Eigenmittelanteils der Antragsteller von 50 % vor. Festgelegte Teilnehmerpauschalen wurden entsprechend aktueller Entwicklungen geringfügig angepasst.

Gleichzeitig wurde die Richtlinie zur Förderung der Sozialen Arbeit mit Senioren und behinderten Menschen den Richtlinien zur Förderung von Kultur- sowie von Sportmaßnahmen angepasst, um eine einheitliche Form in den Förderrichtlinien für freie Träger, Vereine etc. zu gewähren.

Da der Vergleich zwischen den bisherigen und der neuen Richtlinie mittels einer Synopse nicht darstellbar ist, werden die bisherigen Richtlinien der Beschlussvorlage beigefügt.                 

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Kascha

Oberbürgermeister           

 

Anlagen:

-          Richtlinie zur Förderung Sozialer Arbeit mit Senioren und Menschen mit Behinderung in der Stadt Wernigerode 2024

-          Richtlinie zur Förderung Sozialer Arbeit mit alten und behinderten Menschen in der Stadt Wernigerode 2011

                

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