Begründung:
Mit Einführung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes werden alle Kommunen des Landes dazu verpflichtet, eine Form der kommunalen Wärmeplanung, abhängig von der Größe der Kommune, spätestens bis zum 30.06.2028 durchzuführen. Das Ziel der Wärmeplanung besteht darin, ein Strategiepapier zu entwickeln, welches ausgehend von der aktuellen Ausgangslage der Wärmeversorgung in der Kommune einen Weg skizziert, wie über die Zwischenziele 2030, 2035 und 2040 eine klimaneutrale, nachhaltige Wärmeversorgung entstehen kann.
Mit der Wärmeplanung wird der zukünftige Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und eine Strategie zur Umstellung auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung erarbeitet. Dazu gehören neben einer Bestandsanalyse unter anderem auch eine Energie- und Treibhausgasbilanz oder die Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen. Die kommunale Wärmeplanung ist unmittelbar nicht verbindlich, jedoch als wichtige Hilfestellung für Kommunen zum Erreichen der oben dargestellten Ziele zu verstehen.
Die vier Elemente eines kommunalen Wärmeplans sind:
1. Bestandsanalyse: Systematische und qualifizierte Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs oder -verbrauchs (Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme) und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, sowie die aktuelle Versorgungsstruktur.
2. Potenzialanalyse: In der Gemeinde vorhandene Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs durch Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz und zur klimaneutralen Wärmeversorgung aus Erneuerbaren Energien und Abwärme.
3. Zielszenario: Ein klimaneutrales Szenario für das Jahr 2045 mit Ausweisung individueller Meilensteine für die Jahre 2030, 2035 und 2040 zur zukünftigen Entwicklung des Wärmebedarfs und einer flächendeckenden Darstellung der Versorgungsstruktur. Wesentliches Element des Zielszenarios ist eine möglichst hochaufgelöste kartografische Darstellung mit einer Zonierung, die mindestens zwischen leitungsgebundener und dezentraler Wärmeversorgung differenziert.
4. Wärmewendestrategie: Hierauf aufbauend werden im kommunalen Wärmeplan mögliche Handlungsstrategien und Maßnahmen entwickelt.
Da die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung mit einem hohen finanziellen Aufwand für die Kommunen verbunden ist, wurden seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) Fördermittel für die Erstellung kommunaler Wärmepläne bereitgestellt. Mit dem neuen Förderschwerpunkt „Kommunale Wärmeplanung“ wurde die Erstellung der Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister unterstützt. Bis zum 31. Dezember 2023 konnten Kommunen bis zu 90 Prozent Förderung erhalten. Für finanzschwache Antragsteller und solche aus Braunkohlegebieten waren sogar bis zu 100 Prozent Förderung möglich. Bei einer Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 betrug der Zuschuss 60 Prozent der sogenannten förderfähigen Gesamtausgaben, für finanzschwache Kommunen waren es dann 80 Prozent.
Aus diesem Grund wurde durch die Stadt Wernigerode am 23.10.2023 ein Antrag Gewährung einer Bundeszuwendung für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gestellt. Aufgrund der Antragstellung im Jahr 2023 sowie der nachgewiesenen Finanzschwäche der Stadt wurde eine Förderquote von 100% beantragt. Die beantragten Gesamtmittel betragen 164.000 €.
Der avisierte Projektzeitraum beläuft sich auf ein Jahr: vom 01.10.2024 bis 30.09.2025.