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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Entgeltordnung für die Nutzung der städtischen Sportstätten.

        

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

X

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

anteilig ca. 2.000 EUR

Urspr.vorl. beinhaltet 30.000 EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

X

 

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

X

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

X

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

X

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

X

 

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

X

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

X

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

X

 

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

X

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

X

 

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

X

 

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

        

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Begründung:

Im April 2024 trat die neue Entgeltordnung für städtische Sportstätten in Kraft. U.a. ist dort die Beteiligung der Wernigeröder Sportvereine an den Kosten für die Bewirtschaftung der Sportstätten neu in die Entgeltordnung aufgenommen. In diesem Zuge wurde es versäumt, die Formulierung zu übernehmen, dass auch diejenigen Sportvereine, für die eine Sportstätte bei Dritten angemietet wird, den Bewirtschaftungsanteil von 20 € pro erwachsenem Mitglied pro Jahr zu zahlen haben.

 

Mit diesem Beschluss wird die bisherige Regelung in die bestehende Entgeltordnung übernommen. Ohne diese Regelung wären Sportvereine für die die Stadt Wernigerode Sportstätten anmietet, nicht zur Zahlung verpflichtet. Der Stadt Wernigerode würden pro Jahr Einnahmen von ca. 2.000 € verloren gehen.

 

Laut § 11 Satz 3 Sportfördergesetz des Landes Sachsen-Anhaltnnen gemeinnützige Sportvereine an den Bewirtschaftungskosten der Sportstätten anteilmäßig beteiligt werden.

 

Die Wernigeröder Sportstätten stehen den Sportvereinen ganzjährig zur Verfügung. Nur an sehr wenigen Tagen bleiben diese geschlossen. Das bietet den Vereinen bestmögliche Bedingungen zur Ausübung ihres Sports.

 

Die Ergänzung ist in der Entgeltordnung rot markiert.

        

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Kascha

Oberbürgermeister        

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