Begründung:
Der vorliegende Antrag verfolgt zwei Hauptziele: Erstens die Reduzierung des Verwaltungsaufwands durch Vereinfachung der Gestaltungsvorschriften für Friedhofsnutzer und zweitens die Erweiterung des Angebots an Grabstättenarten zur Anpassung an zeitgemäße Bestattungsformen.
Die Antragsteller bekennen sich ausdrücklich zum Ziel eines würdevollen und ansprechend gestalteten Friedhofs. In diesem Sinne wird die Überarbeitung der Satzung mit dem Ziel angeregt, die Gestaltungsvorschriften zu entschlacken und zu liberalisieren, den Verwaltungsaufwand und damit verbundene Kosten senken und den Bürgern mehr Freiräume bei der individuellen Grabgestaltung gewähren, wie sie in benachbarten Städten selbstverständlich sind.
Die derzeitige Friedhofssatzung enthält detaillierte Vorgaben zur Gestaltung von Grabstätten, wie beispielsweise Bestimmungen zur Farbe und Korngröße des verwendeten Kieses (§ 28). Diese Regelungen erfordern einen Kontroll- und Durchsetzungsaufwand seitens der Verwaltung, was auch mit Kosten verbunden ist. Zudem schränken solche Reglementierungen die Gestaltungsfreiheit der Bürger – aus Sicht der Antragsteller – unverhältnismäßig ein.
Es scheint weiterhin geboten, darüber zu diskutieren, ob neue Formen der Bestattung die bisherige Liste der Grabstättenarten ergänzen sollten. Dazu zählt etwa die Möglichkeit zu Baumbestattungen (oder ähnlichen Grabstättenarten) auf dem Friedhofsgelände, um dem Trend zu naturnahen Beisetzungen noch besser gerecht zu werden. Ferner sollte die Option geschaffen werden, dass Menschen auf Wunsch eine gemeinsame Ruhestätte mit ihrem Haustier teilen können. Diese Form der Grabstätte – die sich von einem Tierfriedhof unterscheidet – entspräche dem Wunsch von Bürgern, die eine enge Bindung zu ihren Haustieren haben.
Die Vorschlagsliste der zulässigen Grabstättenarten ist nicht abschließend und könnte in der Diskussion in den Ausschüssen erweitert werden. Als beispielhaft für eine moderne und vielfältige Regelung der Grabstättenarten ist die Friedhofssatzung der Stadt Aschersleben zu nennen, die 24 verschiedene Grabarten aufführt und zulässt.
Unabhängig von der Erweiterung der Liste der Grabstättenarten sollte jedoch geprüft werden, ob sich ungenutzte Flächen auf dem Zentralfriedhof für die Einrichtung eines Tierfriedhofs eignen und wie die Betreibung organisiert werden könnte.