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Herr Schatz erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Boks ist über die Beschlussvorlage verärgert. Aufwandsentschädigungen sollen keine Teuerungen ausgleichen. Der Aufwand ist seiner Meinung nach in den letzten 10 Jahren nicht größer geworden. Im Gegensatz zu Ehrenämtern in Sportvereinen ist diese Erhöhung nicht vertretbar. Manche Übungsleiter trainieren zwei bis dreimal die Woche Kinder und erhalten dafür oft nicht mehr als einen Trainingsanzug und einen warmen Händedruck. Er spricht sich klar gegen die Vorlage aus.

 

Herr Kascha findet es unstrittig, dass Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter angemessen und richtig sind. In der Entschädigungssatzung der Stadt sind auch weitere Entschädigungen für andere Ehrenämter geregelt, wie z.B. die der Wasserwehr. Er wünscht daher eine Verweisung der Vorlage in den Finanz- und den Hauptausschuss um sich auch mit der Anpassung dieser Entschädigungen zu beschäftigen.

 

Frau Gorr ist gegen eine Verweisung, da die Verwaltung grundsätzlich alle Satzungen regelmäßig anpassen soll.

 

Herr Stechhahn spricht sich für die Vorlage aus, da die Tätigkeit als Stadtrat mit Fahr- und Parkkosten verbunden ist und die Ehrenämtler keinen Nachteil aus ihrer Tätigkeit ziehen sollen.

 

Herr Kascha erinnert daran, dass im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes das Ziel gesetzt wurde Einnahmen zu erhöhen und Ausgaben zu verringern. Er möchte sich der Anpassung der Aufwandsentschädigung nicht verwehren, findet es aber richtig, die gesamte Satzung in den Ausschüssen zu beraten.

 

Die Verweisung wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen

28

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

Die Verweisung wird abgelehnt.

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Beschluss

Beschluss

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Gemäß der Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung - KomEVO) vom 29. Mai 2019, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Juni 2024 wird die Entschädigungssatzung der Stadt Wernigerode wie folgt geändert:

 

1. § 2 Höhe der Aufwandsentschädigung und des Sitzungsgeldes

(1) Der monatliche Pauschalbetrag für Stadträte beträgt 165,00 €.

(4) Das Sitzungsgeld beträgt 19,00 € und darf pro Tag nicht überschritten werden.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat einen Vorschlag für die Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Ortschaftsräte und Ortbürgermeister (§ 2 Abs. 3 und 4) vorzulegen.

 

3. § 3 Zusätzliche Aufwandsentschädigungen

(1) Das Präsidium, bestehend aus dem Präsidenten des Stadtrates sowie dem ersten und zweiten Stellvertreter, erhält zusätzliche Aufwandsentschädigungen. Der Präsident des Stadtrates erhält eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 145,00 €/Monat und die Stellvertreter in Höhe von je 35,00 €/Monat.

(2) Mitglieder des Ältestenrates erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Form von einem Sitzungsgeld in Höhe von 19,00 € je Sitzung.

(3) Ehrenamtliche Stadträte, die einem Ausschuss vorsitzen und Fraktionsvorsitzende erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,00 €/Monat.

 

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Abstimmungsergebnis:

27

Ja-Stimmen

9

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

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