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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Nutzung der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt Wernigerode.

                 

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Art der Aufgabe:

 

x

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

x

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

X

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

X

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

X

 

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

X

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

X

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

X

 

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

X

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

X

 

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

X

 

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                 

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Begründung:

                 

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Die Stadtjugendpflege ist ein wesentlicher Bestandteil für die soziale Zukunftsfähigkeit der Stadt Wernigerode, die per Satzung geregelt ist und deren Aufgabe der offenen Jugendarbeit im übertragenen Wirkungskreis übernommen ist. Die offene Jugendarbeit (§§ 11 ff. SGB VIII) ist grundsätzlich als eigenständiger Leistungsbereich innerhalb eines differenzierten Aufgabenspektrums der Kinder- und Jugendhilfe zu betrachten.

 

Die bisher gültige Satzung für die Einrichtungen der offenen sozialen Arbeit mit jungen Menschen ist am 05.07.2011 in Kraft getreten. Über die vergangenen Jahre ergaben sich einige inhaltliche Abweichungen, weshalb eine Überarbeitung der Satzung erforderlich wurde.

 

Die Änderungen resultieren u. a. aus den teilweisen Adressenänderungen sowie aus erforderlichen rechtlichen Anpassungen.

 

Zudem wurden einige inhaltliche und fachliche Passagen neu beziehungsweise präzisiert formuliert oder ergänzt.

 

 

 

 

 

Kascha

Oberbürgermeister   

 

Anlagen

- Satzung über die Nutzung der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt Wernigerode 2024

- Synopse             

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