Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Herr Kascha erläutert den Widerspruch gegen die Beschlussvorlage 030/2024. Er bittet mit Hinblick auf den darauffolgenden Tagesordnungspunkt die Entscheidung des Stadtrates vom 20.06.2024, mit Blick auf den Kw-Vermerk der neu zu besetzenden Stellen, zu überdenken. Zum einen ginge es um das Signal als Arbeitgeber Stadt Wernigerode und zum anderen um das Signal in die Verwaltung hinein. Da Verfahrenswege bei Stellenbesetzungen bis zu vier Monate länger andauern können, führen sie zu Kostensteigerungen und einen erhöhten Arbeitsaufwand für die Verwaltung. Herr Kascha betont, dass man sich bereits geeinigt habe die Prozesse zu verschlanken und ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Gutes Personal wartet nicht mehr auf der Straße, man muss dafür werben, was bedeutet als Arbeitgeber entsprechend flexibel zu sein. Die bereits vorhandenen Instrumentarien des Stadtrates sind der jährlich besprochene Stellenplan, sowie die Beschlussvorlagen zur Stellenbesetzung entsprechend der Eingruppierung im Hauptausschuss und im Stadtrat. Herr Kascha bittet darum bei diesen Möglichkeiten zu bleiben. Mit der Beschlussvorlage 030/2024 schade man der Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung und damit der Stadt Wernigerode mit all ihren Einrichtungen, die entsprechend leistungsfähig sein und bleiben müssen. Er bittet den Stadtrat dies zu berücksichtigen.

 

Herr Radünzel beschreibt ein bereits eingetroffenes negatives Praxisbeispiel, welches durch diesen Beschluss hervorgerufen wurde. Ein langgedienter Feuerwehrmann hat aus persönlichen Gründen einen früheren als geplanten Renteneintritt bekannt gegeben. Es handelt sich um ein kurzfristiges Ausscheiden zum Jahreswechsel. Ebenso möchte ein voll ausgebildeter Feuerwehrmann aus Brandenburg nach Wernigerode ziehen und dementsprechend gerne in der hauptamtlichen Wachbereitschaft tätig werden. Da die Ausbildung von Feuerwehrleuten sehr kostenintensiv ist, hätte die Stadt großes Interesse, diesen einzustellen. Leider ist dies nun gescheitert. Der Grund liege darin, dass es durch den vermehrten Aufwand und die Zuarbeit des Personalrates nicht möglich war diese Vorlage rechtzeitig auf die Tagesordnung dieser Stadtratssitzung zu setzten. Sofern der Einstellungsstopp Bestand hat, könnte diese Angelegenheit frühestens am 17.10.2024 vortragen und die Freistellung der Stelle erbeten werden. Am 17.10.2024 wäre bereits das nächste Quartal erreicht. Die Kündigungsfrist des Feuerwehrmanns rückt in das nächste Quartal des Jahres 2025. So erfolgt keine Einstellung zum Jahreswechsel, wenn der Feuerwehrmann die Wache verlässt. Eine Einstellung könne demnach frühestens im April erfolgen. Die Feuerwehr muss eine Vakanz von drei Monaten hinnehmen. Das sei nun kein Beispiel mehr, sondern tatsächlich eingetreten.

Der enorme Aufwand im Hauptamt sei ein weiterer negativer Effekt. Der formale Aufwand die Stellenbeschreibungen in Beschlussvorlagen für die Stadtratssitzungen umzuschreiben kostet viel Zeit.

Er bittet die Mitglieder des Stadtrates darum, diese Grundsatzdiskussionen an den Stellen zu führen, die dafür vorgesehen sind. Im Rahmen des Hauptausschusses kann über den Stellenplan gesprochen werden. Diesbezüglich gab es im Hauptausschuss auch einen ständigen Tagesordnungspunkt ,,Personalentwicklung“, welchen man wiederaufnehmen könne.

 

Reduzieren
Beschluss
Reduzieren
nach oben