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Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 65 Abs. 4 KVG LSA mit Datum vom 11.07.2024

 

Der Oberbürgermeister trifft gemäß §65 Abs. 4 KVG LSA eine Eilentscheidung über überplanmäßige Ausgaben in folgender Buchungsstelle 5.1.1.04/3352.7852000, in Höhe von 120.000,00 €:

 

Die Eilentscheidung ist notwendig um die Baumaßnahme Gehweg Burgmühlenstraße umzusetzen. Dieser ist wesentlicher Bestandteil des Stadtteilentwicklungskonzeptes Hasserode.

 

Deckung:

 

Buchungsstelle: 5.4.1.01/3349.7852000, Minslebener Straße (Restbreiten) – 100.000,00 €

                           5.4.1.01/3341.7852000, Louis-Braille-Straße – 20.000,00 €

 

 

 

Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 65 Abs. 4 KVG LSA mit Datum vom 11.07.2024

 

 

Der Oberbürgermeister trifft gemäß §65 Abs. 4 KVG LSA eine Eilentscheidung über überplanmäßige Ausgaben in folgender Buchungsstelle 5.5.2.01/3611.7852000 der SG 23.4 in Höhe von 200.000,00 € :

 

Die Eilentscheidung ist notwendig um den Lückenschluss der Baumaßnahme Sturzbach umzusetzen. Dieser ist wesentlicher Bestandteil der Hochwasserschutzmaßnahmen in Hasserode.

 

Deckung:

 

Buchungsstelle:  5.4.1.01/3338.7852000, Kostenbeteiligung Insel 2. bis 3. BA

 

 

Herr Schatz erläutert die Gründe für seine Zweifel an einer Eilentscheidung. Er wünscht sich zukünftig etwas nachvollziehbarere Begründungen zu den Eilentscheidungen.

 

Herr Kramer berichtet, dass diese Maßnahmen in Hasserode, die mit den Städtebaufördermitteln unterstützt werden, aktuell der Vorbereitung der Sanierung der L100 dienen. Dort werden zukünftig die Umleitungen lang geführt, weshalb dort Gehwege saniert werden. Der Floßplatz gehört zwangsweise mit dazu, weil zu allen Maßnahmen des Stadtentwicklungskonzeptes auch mindestens eine Klimamaßnahme durchgeführt wird. Die Fördermittel müssten zurückgezahlt werden, wenn man dem nicht nachkommen würde.

 

Herr Kascha macht den Vorschlag, diesen Sachverhalt im Bauausschuss nochmal zu thematisieren.

 

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Beschluss
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