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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016.

     

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Finanzielle Auswirkungen:  JA

                                                Haushaltsplan 2016

 

 

 

 

       

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Begründung:

 

 

Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung nach § 101 in Verbindung mit § 100 Abs.2 Nr.1 KVG LSA. Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan.

 

1. Ergebnisplan 2016

Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes 2016 umfasst Erträge von 60.048.800 € und Aufwendungen in Höhe von 66.606.700 € und weist einen Fehlbetrag von 6.557.900 € aus. Dieser entsteht hauptsächlich durch niedrigere Erträge bei den Steuern und Abgaben sowie bei der Schlüsselzuweisung vom Land, da die Stadt eine hohe Steuerkraft, errechnet aus dem Vorvorjahr, aufzuweisen hat. Die Ausnahmeregelung des Innenministeriums, den Fehlbetrag durch die Rücklage aus der Eröffnungsbilanz zu decken, gilt noch im Jahr 2016. Somit wäre der Haushalt 2016 nicht zu beanstanden. Dieser Entwurf wurde am 21.04.2016 im Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss vorgestellt und verteilt. Am 22.04.2016 wurden diese Unterlagen allen Stadträten elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Beratungen in den Ausschüssen, Fraktionen und Ortschaftsräten können beginnen.

 

2. Investitionsplan 2016 ( Teil des Finanzplanes)

Der Finanzplan zeigt die Einzahlungen und Auszahlungen aus der geplanten Investitionstätigkeit auf.

Für die Finanzierung der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen stehen Fördermittel, Grundstücksverkäufen und anderen Einzahlungen in Höhe von 12.158.000 € zur Verfügung. Auszahlungen

für Investitionen sind in Höhe von 12.158.000 € erforderlich. 2016 ist damit keine Kreditermächtigung geplant.

 

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister       

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