Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Wernigerode (Sondernutzungssatzung).

                          

Reduzieren

 

Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

X

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

Ca. 265.000,00 EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

X

 

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

 

X

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

X

 

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

X

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

X

 

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

X

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

X

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

X

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

X

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                          

Reduzieren

Begründung:

In der vorliegenden Satzung wurden folgende inhaltliche Änderungen vorgenommen:

 

§ 1: Das Straßenbegleitgrün gehört zu den Nebenanlagen, soll aber nochmals ausdrücklich erwähnt werden.

 

§ 4: Die Sondernutzungsgebühren für die Straßenmusiker können schon seit 2021 an dem Parkautomaten Höhe Mittelstraße 2 bezahlt werden. Dieser wird nun definiert. Die Abstände zwischen den Standorten der Straßenmusiker werden wieder auf ein realistisches Maß gekürzt.

Es erfolgt die Klarstellung das auch Lautsprecher nicht zulässig sind.

 

§ 12: Die Regelung wurde an die Vorgaben aus dem StrG und der StVO angepasst. Die Werte entsprechen der RSA 21 (Richtlinie zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) und sind durch die StVO zu Bundesrecht erhoben.

Der Schutz der Bäume soll deutlicher herausgestellt werden.

 

Anlage I

Deklaratorische Ergänzungen

Nr. 5 und 7: Die Werte entsprechen der RSA 21 (Richtlinie zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) und sind durch die StVO zu Bundesrecht erhoben.

 

Anlage II

Nr. 3: Es werden eindeutige Festlegungen zum Umfang der Außenmöblierung für die Gastronomie gemacht.

 

Nr. 6: Es soll zukünftig nur die Wahlmöglichkeit zwischen einem Werbeaufsteller A 1 oder einer Werbefahne bestehen, um die Nutzung der Gehwege für Werbezwecke über den Gemeingebrauch hinaus zu limitieren.

 

Nr. 7: Werbegegenstände sollen nur noch mit regionalem Bezug zulässig sein, beispielsweise die Hexe auf dem Motorrad in der unteren Breiten Straße. Nicht jedoch die Eistüten, Weinflaschen oder ähnliches als Kundenstopper.

 

Nr. 11, 18-21: Deklaratorische Ergänzungen

 

Anlage III

Nr. 5: Einfügen einer Ausnahmeregelung vom Verbot der Leuchtgirlanden für Stadtfeste und Weihnachtszeit

 

Anlage IV

Der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung folgend wurden die Gebührensätze für die Sondernutzungen inflationsbedingt moderat angepasst. Dabei wurden für verschiedene Sondernutzungen Unterscheidungen nach A- bis C-Lage eingeführt. Hintergrund sind die unterschiedlichen Auswirkungen, die eine Einschränkung des Gemeingebrauchs in den verschiedenen Zonen bewirkt. Die örtliche Beschreibung der A- bis C-Lage wurde angepasst.

 

Nr. 8: Die Gebührenfreiheit für Altkleidercontainer für gemeinnützig anerkannte juristische Personen soll entfallen. Auch hier erfolgt eine Leerung durch die bekannten gewerblichen Entsorger. Es liegt somit eine ungerechtfertigte Bevorteilung vor.

 

Die Änderung der Gebührensätze würde eine Mehreinnahme von ca. 20.000 EUR pro Jahr generieren.

                         

Reduzieren

 

 

 

 

Kascha

Oberbürgermeister                          

nach oben