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Neufassung der Sondernutzungssatzung der Stadt Wernigerode
Vorlage: 118/2024

 

Frau Münzberg erläutert die Vorlage vom 22.10.2024 und die Anpassungen der Gebühren in allen Bereichen, Gehwegbreiten von 1,30 Meter, vorgegebenen Fußgängerbreiten, Werbeaufsteller, Werbefahnen mit Standsicherheit zu regeln, farbliche Gestaltung anzupassen.

Die Betonung und Wertigkeit liegt sehr auf dem harztypischen Charakter, der erhalten und vorgehoben werden sollte, verdeutlicht Frau Münzberg.

 

Die ÄV mit Gebühren wird diskutiert.

 

Herr Giger als Vorsitzender der Kaufmannsgilde sieht die Außendarstellung und farbliche Sichtbarmachung wichtig für die einzelnen Geschäfte.

Er äußert sich entsetzt über die dramatische, überzogene Gebührenerhöhung und bittet um ein Überdenken und neue Lösungsfindung im Rahmen von einer 20-25% Erhöhung.

Er appelliert an den Einsatz des Stadtrats und einer Kürzung in der Sondernutzungssatzung.

Er spricht im Auftrag der Kaufmannsgilde zur Erhaltung des Standards einer belebten Innenstadt.

 

Frau Kussin möchte keine Beschneidung der Händler und plädiert für die eigenständige Werbung bei allem Verständnis der Ausführungen von Frau Münzberg.

Die Stadt sollte froh sein, dass gerade diese Händler noch da sind, ergänzt Frau Kussin.

 

Die Nichtstellung der Warenträger an der Außenfläche vor der Ladentür bringen Firma Tetzner um einen Umsatzverlust von 40%, erzählt Herr Rebel.

 

Es entsteht eine rege Diskussion.

Die Veränderung von C in B – Lage ist finanziell nicht zu stemmen für den Einzelhändler, da eine 100- prozentige Verdoppelung der Gebühren anstehen würde.

 

Herrn Rosenbergs Gäste vom HKK schätzen das Einkaufsverhalten in Wernigerode.

 

Herr Wiecker möchte den Einzelhändler auch gewinnorientiert arbeiten lassen und appelliert an die Entscheidung am 8. Mai im Stadtrat zur Sondernutzungssatzung.

Er sieht eine Ungerechtigkeit dieser Erhöhung und schlechte Publicity in den zu hoch angesetzte Gebühren und sucht den Grund dafür.

 

Herr Stechhahn möchte Aufmerksamkeit gewährleistet haben auch durch Aufsteller, die in das jeweilige Geschäft einladen.

 

Herr Dunkel sieht den Einzelhandel unter Druck, denn das Kaufverhalten hat sich geändert.

Er plädiert dafür eine begrenzte Quadratmeterzahl günstiger anzubieten, auch um Passanten anzulocken.

 

Herr Kramer weiß um den Auftrag der Stadt, die Satzungen zu aktualisieren.

Es ist noch ergebnisoffen, zeigen die Änderungsvorlagen, unterstreicht er seine Anmerkungen.

Er hat den Wunsch harztypisch zu bleiben in den Aufstellern der Werbung, hier zeigt sich

gerade das Alleinstellungsmerkmal der Harzstadt. Politische Entscheidungen zu moderaten Konditionen sollten getroffen werden, ist Herrn Kramers Ziel.

 

Herr Skiebe spricht von Willkür bei den Gebühren.

Aber hier liegt bereits eine ÄV-Vorlage bei 30% vor, erklärt Dr. Bosse.

 

Herr Mänz möchte keinen Eklat im Stadtrat.

 

Herr Giger bekräftigt nochmals die Kosten, auch für Personal, Energie, Grundsteuer, Mindestlohn um die Existenzen der Geschäftsinhaber.

 

Frau Münzberg möchte keine überdimensionale Belastung der Geschäfte, niemand soll

über eine vertretbare Gebühr belastet werden.

 

Herr Schröder verweist auf die Haushaltskonsolidierung, diese macht die Erhöhung als Beitrag nötig. Er bittet aber darum, keine Extremspitzen zu schaffen. Es sollte zur Abstimmung gebracht werden.

 

Herr Dr. Bosse dankt der Verwaltung für die Vorarbeiten und die Erstellung der Sondernutzungssatzung.

Er fragt nach, warum die Kaufmannsgilde nicht mit einbezogen wurde, eine Annäherung wäre sicher möglich gewesen. Einzelfaktoren sind zu betrachten.

 

Herr Quednau erklärt, dass den Händlern alles vorlag, es wurde nicht gelesen.

 

Hierzu rät Herr Dr. Bosse, die Betroffenen rechtzeitig oder erneut anzusprechen, um einen guten Konsens zu finden.

 

Herr Dr. Bosse erwägt eine neue Formulierung und Überlegung um 25 Erhöhung für den Handel und Gastronomie um 30% in Marktlage als Abgabe für Unternehmer für die Diskussion. Er bringt eine 6. Änderungsvorlage ein.

 

Herr Dunkel enthält sich, findet es eher trivial, da die Betrachtung zum Standort von Fahrzeugen oder Gerüststellungen eher ungerecht im Vergleich sind. Marktplatz und Nicolaiplatz als A-Lage sind definitiv vorteilhafter und sollten gesondert betrachtet werden.

 

Herr Kramer verweist auf eine mögliche Ablehnung der Vorlage und die Satzung bleibt bestehen.

 

Herr Winkelmann erklärt die Gebühren für Außengastronomie, für Tische und Marktlage am Beispiel Herr Wiecker, was moderat ist als kaufmännische Rechnung pro Tag.

Er erklärt seine von der Fraktion eingebrachten Vorlagen und zieht die ÄV 01 zurück.

 

Ausnahmen und Härtefallregelungen gibt es und sind in der Satzung vorgehalten, gerade auch hinsichtlich Gerüststellung als Regelungsgebühr, ergänzt Frau Münzberg auf Anfrage.

 

Abstimmungsergebnis:

 

ÄV 03: nicht nötig abzustimmen, da Einreicher die Stadt

 

ÄV 06 aktuell eingebracht von Herrn Dr. Bosse: 6 Ja / 1 Nein / 2 Enthaltungen

 

ÄV 05: Mehrheit gefunden in ÄV 06, hier nicht abgestimmt

 

ÄV 01: Zurückgezogen von Herrn Winkelmann

 

ÄV 04: Verwaltung übernimmt Vorlage Musizieren, Spenden, Gehwegbreiten-Entscheidung auf 1 Meter, Gebührenzonen Änderung der Begrifflichkeit

 

§ 4 (2) „Das aktive Sammeln von Geld …“ - ist bereits erwähnt als untersagt/unerlaubt in Anlage 3 Nr. 3

 

            Einstimmig 9 Ja bei 1 Meter

 

Begriff Lage zu Zone wird umbenannt

             3 Ja / 4 Nein 2 Enthaltungen

 

Beigefügte Gebührentarife: Herr Winkelmann nimmt die 13,00 € qm2 / Monat (für Anlieger Marktplatz) zurück, in 20.1 Regelgebühr

 

 

 

ÄV 02: Denkmalschutz und gestalterische Aspekte / Anbringung von Briefkästen A 61

            7 Ja / 1 Nein / 1 Enthaltung

 

Gesamtvorlage mit beschlossenen Änderungen 7 Ja / 2 Enthaltungen

 

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