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Frau Leo und Herr Albrecht verlassen die Sitzung um 19:12 Uhr.

 

Herr Dorff führt in die Beschlussvorlage zur Sondernutzungssatzung ein und erinnert daran, dass aus dem Stadtrat der Auftrag erteilt wurde, Gebühren anzupassen. Dies ist mit dem Beschlussvorschlag erfolgt. Vergleichszahlen zu anderen Städten befinden sich im Anhang zur Vorlage. Weiterhin wurden einige formale Änderungen vorgenommen.

Frau Münzberg ergänzt, dass die Änderungen in rot gekennzeichnet sind. Als Beispiel nennt sie die Vergrößerung der Gehwegbreiten, die an neue Richtlinen angepasst wurden. Diese Änderung wird z.B. bei den Außenplätzen in der unteren Breiten Straße auffallen. Weiterhin wird durch die Regelungen ein einheitliches Stadtbild angestrebt.

Weitere Veränderungen wird es auch bei den mobilen Werbemöglichkeiten geben. Hier müssen sich die Gewerbetreibenden für eine Art der Werbung entscheiden. Desweiteren sollen Dekorationsgegenstände regionalen Bezug haben.

 

Herr Winkelmann fragt nach, ob die Regelung mit der geringeren Fläche der Außenbestuhlung nur für die untere Breite Sträße gilt.

Dies wird durch Herrn Dorff verneint, denn die freizuhaltenden Gehwegbreiten wurden insgesamt entsprechend der neuen Richtlinien erhöht.

Weiterhin möchte Herr Winkelmann wissen, ob es zu dem erarbeiteten Entwurf der Sondernutzungssatzung Meldungen bzw. Kritiken von Firmen oder Gewerbetreibenden gegeben hat. Der Entwurf wurde der Kaufmannsgilde zur Verfügung gestellt.

Dies wird durch Frau Münzberg verneint.

 

Herr Mau hat mit dem letzten Satz aus § 4 Abs. 1 der Satzung ein Verständnisproblem.

Frau Münzberg erläutert, dass seit einigen Jahren an den Parkflächen gegenüber dem Hotel Harz ein Parkscheinautomat aufgestellt ist, an dem eine Spielgenehmigung gezogen werden kann. Dies ist auch außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes möglich.

 

Herr Weidlich fragt nach, ob die Anzahl der Spieler begrenzt ist.

Die Anzahl der Musizierenden regelt sich nach Aussage von Frau Münzberg in gewisser Weise von selbst. Die Musiker müssen laut Satzung regelmäßig den Standort wechseln und dürfen nur eine bestimmte Zeit spielen.

 

Herr Storm möchte wissen, ob die Spieler im Ordnungsamt vorspielen müssen. Hintergrund der Frage ist, dass die Gewerbetreibenden irgendwann genervt sind, wenn den ganzen Tag nur 1 Lied gespielt wird.

Dies wird durch Frau Münzberg verneint. Sie wüsste auch nicht, wie man die Qualität der Darbietung bzw. das Können der Musiker objektiv einschätzen sollte. Herr Dorff ergänzt, dass die Diskussion zu einem Vorspielen bereits vor Jahren geführt wurde. Laut Satzung dürfen die Musiker 30 Min spielen und müssen dann den Standort wechseln.

 

Herr Schult fragt nach, ob die Bettler ebenfalls unter die Sondernutzungssatzung fallen.

Dies wird durch Frau Münzberg verneint. Das Betteln fällt unter die Gefahrenabwehrverordnung. Bei aggressivem Betteln greift das Ordnungsamt, ggf. auch mit Unterstützung der Polizei, ein.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt der Ausschussvorsitzende die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

Der Ordnungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlossvorlage einstimmig zur Beschlussfassung.

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