Herr Dorff teilt mit, dass die Beschlussvorlage durch den Stadtrat nochmal in die Fachausschüsse zurückverwiesen wurde. Die Urvorlage wurde bereits in der letzten Sitzung des Ordnungsausschusses abgestimmt. Nun liegen hierzu 4 Änderungsvorlagen vor, die er kurz erläutert. Die Änderungsvorlage 118/04/2024 von Herrn Linde ging kurzfristig heute Mittag bei der Verwaltung ein.
Weiterhin sollen auftragsgemäß die Gebührensätze im Zuge der Haushaltskonsolidierung regelmäßig angepasst werden. Diese Anpassung sollen in einem verhältnismäßigen Rahmen erfolgen.
Herr Dr. König spricht sich für ein Belassen der Gehwegbreite bei 1,30 m aus und erläutert seine Ansicht. Eine Breite von 1,00 m erscheint ihm zu wenig.
Frau Münzberg erläutert, dass 2021 die Richtlinie zur Arbeitsstättensicherheit geändert und dort die freizuhaltende Gehwegbreite auf 1,30 m verändert wurde. Diese Änderung wurde von der Verwaltung in die Neufassung der Sondernutzungssatzung übernommen. Grund dafür war die Gewährleistung eines gefahrlosen Zusammentreffens von z.B. zwei Kinderwägen oder Kinderwagen/ Fußgänger auf dem Gehweg. So muss niemand auf die Fahrbahn ausweichen. Der Sicherheitsaspekt stand hier im Vordergrund.
Herr Winkelmann hält fest, dass die Veränderung der Gehwegbreite im Großen und Ganzen die Außenbestuhlungen betrifft, z.B. in der Markstraße und unteren Breiten Straße. Diese werden dann weniger werden. Für ihn stellt sich die Frage, ob diese Reduzierung der möglichen Gehwegflächen so gewollt ist. Die Gastronomen sollen seiner Ansicht nach ihre Außenplätze behalten.
Wenn die Gehwegbreiten von 1,00 m auf 1,30 m angepasst werden, wird es die Außenbestuhlungen vermutlich in einigen Bereichen nicht mehr geben.
Herr Dorff greift Tommis Pub als Beispiel auf. Diese Außenplätze grenzen überwiegend an die Fußgängerzone und sind von der Verbreiterung der freizuhaltenden Fläche nicht betroffen. Die Regelungen sollten vorrangig dort zum Tragen kommen, wo Fahrzeugverkehr stattfindet, wie z.B. auf der unteren Breiten Straße. Dort weichen die Fußgänger oft auf die Fahrbahn aus, sodass es zu Problemen der Sicherheit der Fußgänger kommen kann. Es erfolgte daher die Veränderung aus Sicherheitsaspekten.
Frau Münzberg ergänzt, dass die freizuhaltende Gehwegbreite grundsätzlich 1,30 m betragen soll, in § 20 des neuen Entwurfes sind daher Ausnahmen in begründeten Einzelfällen möglich. Diese Einzelfälle werden dann durch die Verwaltung geprüft. Die untere Breite Straße sieht sie in Bezug auf die Außenplätze aufgrund des ÖPNV sowie des Lieferverkehrs als problematisch an.
Herr Mau fragt nach, ob im Hinblick auf die Sicherheit der Fußgänger die Einhaltung der Gehwegbreiten kontrolliert wird und ob es in der unteren Breiten Straße vermehrt Unfälle gegeben hat.
Laut Frau Münzberg finden Kontrollen statt, zum Teil haben die Gastronomen bereits von sich aus die freizuhaltende Gehwegbreite von 1,30 m berücksichtigt. Zu einem vermehrten Unfallgeschehen kann keine Aussage getroffen werden, da eine Abfrage bei der Polizei bisher nicht erfolgt ist.
Herr Fischer bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Sondernutzungssatzung ohne Grundlage einer Gebührenkalkulation. Er fragt nach, ob es diese für die Sondernutzungssatzung gibt.
Herr Dorff erläutert, dass es keine Kalkulation benötigt. Die Sondernutzungsgebühr hat eine Lenkungsfunktion und wird für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums erhoben.
Herr Fischer möchte die Antwort auf seine Anfrage schriftlich erhalten und bittet weiterhin um Abstimmung der Antwort mit der Kommunalaufsicht.
Herr Winkelmann berichtet von Problemen der Gewerbetreibenden in der unteren Breiten Straße. Beispielsweise hatte die Firma Tetzner bisher immer 2 Aufsteller in der 2. Reihe stehen. Im Zuge der freizuhaltenden Gehwegbreite von 1,30 m wurden diese Aufsteller nun entfernt und es verbleiben lediglich 2 Aufsteller direkt an der Hauswand. Die Leute bleiben jetzt jedoch nicht mehr stehen, sondern gehen weiter. Man muss als Stadt in seinen Augen dann damit rechnen, dass Einzelhändler bei fehlendem Umsatz ihre Geschäfte schließen. Man muss einem Sterben des Einzelhandels in Wernigerode entschieden vorbeugen.
Herr Dorff versteht das Argument und weist darauf hin, dass die Abwägung der unterschiedlichen Interessen auch durch den Stadtrat sehr wichtig ist. Die Hinweise, dass Menschen zahlreich auf die Fahrbahn ausweichen, kommen auch von Händlern und Anwohnern aus der unteren Breiten Straße.
In Abwesenheit des Einreichers stellt Herr Winkelmann die Punkte der Änderungsvorlage 118/04/2024 vor.
Der Punkt bezüglich des Musizierens von Schülern ist laut Herrn Dorff bereits gängige Praxis. Frau Münzberg schlägt vor, diesen Punkt um den Zusatz „Schüler aus Wernigerode und den Ortsteilen“ zu ergänzen.
Der Punkt bezüglich des aktiven Sammelns und dem Verkauf von Tonträgern ist nach Auskunft von Frau Münzberg bereits als unerlaubte Sondernutzung in Anlage III Nr. 3 erfasst.
Zur Ergänzung der Spenden hält Herr Weidlich fest, dass es schon unangenehm als Gast ist, wenn in einem Gastronomiebetrieb Personen mit Spendenboxen durch die Tischreihen gehen. Er fragt nach, wer das aufdringliche Fragen nach Spenden kontrolliert. Eine grundsätzliche Regelung wäre hier wünschenswert.
Laut Frau Münzberg fallen darunter z.B. Rosenverkäufer. Organisationen, z.B. für den Tierschutz, beantragen in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis für Informationsstände, wo ggf. auch um Spenden gebeten wird. Diese Sondernutzungserlaubnis wird durch das Ordnungsamt ausgestellt.
Herr Dorff ergänzt, dass die Verwaltung diesen Vorschlag übernimmt.
Weiterhin erläutert er, dass die vorgeschlagene Änderung der Anlage IV eine rein sachliche Änderung der Bezeichnung der Lagen ist und der Markt sozusagen eine Sonderzone darstellt.
Herr Bergmann kann sich mit einer rein textlichen Änderung von „Lage“ in „Zone“ anfreunden und sieht darin keine Probleme.
Herr Dorff informiert, dass die Marktanrainer mit einer gesonderten Gebühr für die Außenplätze aufgeführt sind.
Herr Wiecker fragt nach der Höhe dieser Gebühr, die Herr Winkelmann mit 13,00 € angibt.
Eine Verdopplung der bisherigen Gebühr ist nach Ansicht von Herrn Wiecker überzogen. Eine Erhöhung der bisherigen Gebühr findet er in einem gewissen Rahmen völlig in Ordnung, aber er kann es nicht nachvollziehen, warum nur für die Marktanrainer die Gebühr verdoppelt wird und nicht für alle. Die vorgeschlagene Erhöhung passt weiterhin nicht zu den Gebühren in den umliegenden Städten.
Herr Winkelmann erläutert die Verdopplung und begründet diese u.a. damit, dass z.B. durch die Außenplätze dort der meiste Umsatz generiert wird. Der Markt ist ein Anzugspunkt für Touristen.
Laut Information von Herrn Bergmann laufen die Gebühren bei Veranstaltungen und Festen, zu denen die Außenbestuhlung entfernt werden muss, pauschal weiter. Da können die Gewerbetreibenden keine Einnahmen erzielen.
Herr Fischer sieht eine Gebührenerhöhung nach 6 Jahren als unstrittig an. Die Sondernutzungsgebühr ist eine kommunale Gebühr, die dem Abgabenrecht unterliegt. Er bezweifelt daher die Rechtmäßigkeit der Sondernutzungssatzung ohne Grundlage einer Gebührenkalkulation. Er fragt nach, ob es für die Sondernutzungssatzung eine Kalkulation gibt.
Herr Dorff hölt die Kalkulation einer Sondernutzungsgebühr rechtlich nicht für geboten, nimmt aber die Kritik als kleine Anfrage auf und sichert eine schriftliche Beantwortung zu. Herr Fischer bittet darum, die Beantwortung im Vorfeld mit der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Harz abzustimmen.
Herr Wiecker macht noch einmal deutlich, dass keiner der Marktanrainer gegen eine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren ist. Die Stadtverwaltung hat mit einer Erhöhung von 25 – 30 % ein gutes Arbeitspapier und keine unrealistischen Forderungen vorgelegt.
Herr Luther, Gewerbetreibender, möchte etwas zum Tagesordnungspunkt sagen. Er wird jedoch darauf hingewiesen, dass dies nur in der Einwohnerfragestunde möglich ist.
Er weist darauf hin, dass ihm und den anderen Gästen nicht bekannt war, dass sie beim Tagesordnungspunkt nichts sagen dürfen. Sie sind extra wegen der Sondernutzungssatzung in den Ausschuss gekommen.
Der Ausschussvorsitzende weist nochmals auf das Rederecht und die entsprechenden Modalitäten hin.
Zum Gebührentarif der Änderungsvorlage 04 fragt Frau Münzberg nach, was genau mit der Position „Fahrzeuge“ gemeint ist.
Laut Herrn Winkelmann ist hiermit die Bimmelbahn gemeint. Diese zählt jedoch nach Angabe von Frau Münzberg zum ÖPNV. Das Abstellen von verbotswidrigen Fahrzeugen ist bereits geregelt.
Herr Dorff weist im Vorfeld der Abstimmungen darauf hin, dass verschiede Änderungsvorlagen zur Gebührenkalkulation vorliegen (01 – Herr Schatz, 03 – Stadtverwaltung, 04 – Herr Linde). Die Änderungsvorlage 02 von Herrn Schatz betrifft die Anlage I. Die Änderung der Anlage II Punkt 2 wurde auf Hinweis der Stadtplanung eingearbeitet.
Nach Ansicht von Herrn Bergmann wird die Verwaltungsarbeit noch vermehrt, wenn für alle technischen Einrichtungen zusätzliche Genehmigungen entsprechend der Altstadtsatzung eingeholt werden müssen. Die „grauen Kästen“ sind ein notwendiges Übel für die Versorgung und daher notwendig.
Frau Münzberg teilt mit, dass es nicht nur um die „grauen Kästen“ geht, sondern auch Einrichtungen der Post usw. Die Stadtplanung soll hinsichtlich der Gestaltung in den Genehmigungs- und Aufstellungsprozess einbezogen werden.
Der Ausschussvorsitzende stellt im Anschluss an die Diskussion die Änderungsvorlagen zur Abstimmung.
Die Änderungsvorlage 118/02/2024 (Hr. Schatz) wird mit 0 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen dem Stadtrat nicht zur Beschlussfassung empfohlen.
Herr Dorff teilt zur Änderungsvorlage 118/04/2025 (Hr. Linde) mit, dass die Stadtverwaltung folgende Punkte übernimmt: Musizieren der Schüler und die Ergänzung „Spenden“ in Anlage III, Nr. 2.
Der Punkt mit dem Verbot des aktiven Sammelns ist bereits in der bestehenden Satzung verankert. Daher zieht Herr Winkelmann diesen Punkt im Namen des Einreichers zurück.
Herr Baake lässt anschließend über den Punkt, dass die freizuhaltenden Fläche des Gehweges bei 1,00 m verbleibt, abstimmen. Dieser Punkt wird durch den Ausschuss mit 5 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen befürwortet.
Zur Diskussion und Abstimmung steht noch die Anlage IV mit den Gebührensätzen.
Herr Bergmann fragt nach, ob man einzelne Punkte aus der Beschlussvorlage so abstimmen kann. Er hält es für rechtlich schwierig.
Herr Dorff teilt mit, das solch eine Vorgehensweise durchaus möglich ist, wenn gewünscht. Durch die Verwaltung wurden die Möglichkeiten einer pauschalen Erhöhung aufgezeigt. Wenn eine Pauschalerhöhung gewünscht ist, sollte der Punkt der Änderungsvorlage abgelehnt werden.
Herr Winkelmann spricht sich dafür aus, die Gebühr für Gerüststellungen etwas moderater zu gestalten. Bei einer Haussanierung kann ein Gerüst unter Umständen schon mal 1 Jahr stehen. Dies kann ein wirtschaftlicher Faktor sein. Auf der anderen Seite sollten die Gerüste z.B. in der Innenstadt schnellstmöglich wieder abgebaut werden.
Herr Dorff fragt nach, ob es einheitliche Gebühren für das Stadtgebiet geben soll oder ob eine Differenzierung seitens der Stadträte gewollt ist. Frau Münzberg bittet darum, noch einmal in Ruhe über die Gebührentarife nachzudenken und dann im Stadtrat eine Entscheidung zu treffen.
Herr Baake stellt die Änderung der Gebührentarife in Anlage IV zur Abstimmung. Diese werden verabredungsgemäß mit 0 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen nicht empfohlen.
Die Änderungsvorlage 118/03/2024 (Stadtverwaltung) wird mit 0 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen dem Stadtrat nicht zur Beschlussfassung empfohlen.
Die Änderungsvorlage 118/01/2024 (Hr. Schatz) wird mit 0 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen dem Stadtrat nicht zur Beschlussfassung empfohlen.
Der Ausschussvorsitzende stellt zum Schluss die Gesamtbeschlussvorlage 118/2024 zur Abstimmung.