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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017.

                                 

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Finanzielle Auswirkungen:  JA

                                                Haushaltsplan 2017

 

 

 

 

                                   

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Begründung:

 

 

Der Haushaltsplan ist entsprechend § 101 KVG LSA Teil der Haushaltssatzung. Die Gesetzesvorschrift beinhaltet die grundsätzlichen Bestimmungen über den Haushaltsplan. Er ist gemäß §1 der Haushaltssatzung in einen Ergebnis- und Finanzplan zu trennen.

 

 

1. Ergebnisplan 2017

Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes 2017 umfasst Erträge von 67.758.700 € und Aufwendungen in Höhe von 67.562.200 € und weist ein ordentliches Ergebnis von 196.500 € aus. Dieser entsteht hauptsächlich durch höhere Erträge bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen, wie bei der Schlüsselzuweisung durch die gesetzlichen Neuregelungen im Finanzausgleich. Der Entwurf wurde am 17.11.2016 im Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss vorgestellt und an die Stadträte elektronisch übermittelt. Die Beratungen in den Ausschüssen, Fraktionen und Ortschaftsräten konnten somit beginnen.

 

2. Investitionsplan 2017 (Teil des Finanzplanes)

Der Finanzplan zeigt die Einzahlungen und Auszahlungen aus der geplanten Investitionstätigkeit auf.

Für die Finanzierung der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen stehen Fördermittel, Grundstücksverkäufen und andere Einzahlungen in Höhe von 8.932.600 € zur Verfügung. Auszahlungen für Investitionen sind in Höhe von 12.476.300 € erforderlich. 2017 ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 3.543.700 € geplant. Es werden für Auszahlungen in 2018 und 2019 Verpflichtungsermächtigungen für das Feuerwehrgebäude/Bauhof Schierke, sowie für die Friedrichstraße /L100 und für die Realisierung des Ganzjahreserlebnisgebietes Winterberg in Schierke in Höhe von 10.664.500 € in der Haushaltssatzung veranschlagt. Der Investitionsplan wurde am 23.12.2016 an die Stadträte elektronisch übermittelt.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister                                   

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