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116/2021 - Stadtrat
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Ortschaftsrat Benzingerode
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Vorberatung
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18.01.2022
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Ortschaftsrat Reddeber
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Vorberatung
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19.01.2022
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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20.01.2022
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ungeändert beschlossen
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03.02.2022
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ungeändert beschlossen
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Ortschaftsrat Schierke
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Vorberatung
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20.01.2022
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ungeändert beschlossen
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Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
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Vorberatung
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24.01.2022
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ungeändert beschlossen
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Ordnungsausschuss
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Vorberatung
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25.01.2022
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ungeändert beschlossen
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Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales
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Vorberatung
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26.01.2022
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ungeändert beschlossen
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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31.01.2022
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ungeändert beschlossen
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Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss
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Vorberatung
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01.02.2022
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ungeändert beschlossen
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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03.02.2022
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ungeändert beschlossen
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Ortschaftsrat Minsleben
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Vorberatung
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08.02.2022
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Ortschaftsrat Silstedt
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Vorberatung
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09.02.2022
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Stadtrat Wernigerode
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Entscheidung
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24.02.2022
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ungeändert beschlossen
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Finanzielle Auswirkungen ...
Art der Aufgabe:
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| Freiwillige Aufgabe | X | Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen werden mit den Anlagen detailliert dargestellt.
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
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| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken |
| X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
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| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen |
| X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren |
| X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen |
| X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
| X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten |
| X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
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| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen |
| X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
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| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
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| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
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| X |
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| K3. Vielfalt leben
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| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
| X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
| X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
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| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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| X |
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Sachverhalt ...
Begründung:
Gemäß § 100 KVG LSA hat die Stadt Wernigerode für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Verwaltung hat die entsprechenden Bestandteile erarbeitet und bringt diese nunmehr in allen Ausschüssen zur Beratung ein.
Die Haushaltssatzung gliedert sich in Ergebnisplan (Erträge und Aufwendungen), Finanzplan (Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit, sowie aus Finanzierungstätigkeit). Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre, Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen und der Höchstbetrag für Liquiditätskredite werden ebenfalls dargestellt.
Der Haushalt ist im Ergebnisplan auszugleichen, d. h. die Erträge müssen die Höhe der Aufwendungen erreichen, was erst ab 2025 wieder der Fall ist. Entsprechend erfolgt die Deckung aus der vorhandenen Rücklage.
Die derzeitige wirtschaftliche Lage durch die Einschränkungen der Pandemie spiegeln sich auch in der Ertragslage deutlich wider, insbesondere bei den Gewerbesteuereinnahmen kann hier zumindest in den nächsten zwei Jahren trotz Erhöhung der Hebesätze keine wesentliche Ansatzerhöhung dargestellt werden. Zudem sinken die Anteile der Einkommens- und Umsatzsteuer. Demgegenüber steigen die Aufwendungen für Personal- und Sachkosten (Tarifsteigerungen, Inflationsentwicklung). Insofern erfolgt zur Deckung des Defizites die Entnahme aus der Rücklage, die aber auch über den Finanzplanungszeitraum wieder aufgebaut werden kann.
Der Höchstbetrag für Liquiditätskredite wird auf 13.000.000 EUR festgesetzt.
Eine Kreditaufnahme für Investitionen bzw. Investitionsfördermaßnahmen ist für 2022 in Höhe von 949.000 EUR für die Investitionen geplant.
Verpflichtungsermächtigungen für 2022 werden in Höhe von 2.483.000 EUR eingestellt.
Der Beteiligungsbericht für 2022 wird gleichzeitig vor dem Stadtrat gemäß §130 KVG LSA erörtert. Eine Beschlusspflicht ergibt sich für diesen nicht.