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131/2019 - Stadtrat
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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21.11.2019
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vertagt
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17.12.2019
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vertagt
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23.01.2020
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zur Kenntnis genommen
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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06.02.2020
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geändert beschlossen
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Ortschaftsrat Reddeber
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Vorberatung
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16.01.2020
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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20.01.2020
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ungeändert beschlossen
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Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss
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Vorberatung
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21.01.2020
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ungeändert beschlossen
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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23.01.2020
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zur Kenntnis genommen
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
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Vorberatung
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27.01.2020
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Ordnungsausschuss
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Vorberatung
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28.01.2020
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ungeändert beschlossen
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Ortschaftsrat Silstedt
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Vorberatung
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29.01.2020
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Ortschaftsrat Minsleben
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Vorberatung
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04.02.2020
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Ortschaftsrat Benzingerode
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Vorberatung
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04.02.2020
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Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales
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Vorberatung
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06.02.2020
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ungeändert beschlossen
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Ortschaftsrat Schierke
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Vorberatung
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20.02.2020
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ungeändert beschlossen
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Stadtrat Wernigerode
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Entscheidung
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27.02.2020
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geändert beschlossen
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Anlage/n ...
Begründung:
Überblick über Entwicklung und Stand der Haushaltswirtschaft
Die Beschlussfassungen für die Jahresabschlüsse 2014 (im März 2019) und 2015 (im Dezember 2019) sind erfolgt. Der Abschluss 2016 wird gerade erarbeitet und dem Rechnungsprüfungsamt im Frühjahr 2020 zur Prüfung vorgelegt, es wird angestrebt den Beschluss im ersten HJ. 2020 dem Stadtrat vorlegen zu können.
Sämtliche Jahresabschlüsse seit Umstellung auf die Doppik konnten bislang mit einem Überschuss abgerechnet werden (siehe nebenstehende Grafik). Bis auf das Jahr 2016 mit einem Sondereffekt ergeben die bisherigen Hochrechnungen weiterhin positive Jahresabschlüsse.
Grundlage für die Haushaltsplanung 2020 mit der integrierten mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung bis 2023 bilden die Mittelanmeldungen der Fachämter und Stabsstellen.
Für den Haushalt in 2020 ergibt sich nach mehrmaliger Überprüfung auf Einsparmaßnahmen ein Plandefizit i. H. v. 3.216.700 EUR.
Ergebnishaushalt – Plan 2020 (in Tausend EUR)
1. | Ordentliche Erträge (ohne ILV) | 71.639,4 |
2. | abzgl. ordentliche Aufwendungen (ohne ILV) | 74.856,1 |
3. | = ordentliches Ergebnis (Fehlbedarf) | -3.216,7 |
4. | Außerordentliche Erträge | 0 |
5. | abzgl. außerordentliche Aufwendungen | 0 |
6. | = außerordentliches Ergebnis | 0 |
7. | 3. + 6. = Jahresergebnis (Gesamtüberschuss /-fehlbedarf) | -3.216,7 |
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Der fortgeschriebene Gesamtfehlbedarf des Jahres 2019 beträgt im Vergleich dazu 2.489 TEUR. Es ist davon auszugehen, dass der Jahresabschluss 2019 aufgrund einer positiveren Entwicklung mit einem Defizit in geringerer Höhe als geplant ausfallen wird.
Die nachfolgende Übersicht zeigt den derzeitigen Stand der fortgeschriebenen Planungen für die Jahre 2019 bis 2023 im Vergleich.
Aufgrund der Entwicklungen bei den Erträgen und Aufwendungen im ordentlichen Ergebnishaushalt ergeben sich bis zum Jahr 2021 ordentliche Fehlbedarfe im Finanzplanungszeitraum und ab dem Jahr 2022 kann der Haushaltsaugleich dargestellt werden.
Bilanziell konnte eine abgerechnete Überschussrücklage einschließlich des Ergebnisses 2015 in Höhe von rd. 11,25 Mio. EUR aufgebaut werden, unter Einbeziehung der Hochrechnungen für die Jahresabschlüsse bis 2018 ist zum 31.12.2018 mit einer Rücklagenhöhe v. rd. 10 Mio. EUR zu rechnen. Auch bei Eintreten des geplanten Defizites in einem der folgenden Haushaltsjahre, kann dieses durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgeglichen werden.
Im Investitionshaushalt des Planentwurfes wird die Nettoneuverschuldung wie nachfolgend dargestellt berechnet und beläuft sich für 2020 auf 2,6 Mio. EUR.
Investitionshaushalt - Nettokreditaufnahme - Plan 2020 (in Tausend EUR)
1. | Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 4.845,7 |
2. | abzgl. Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 8.870,8 |
3. | = Deckungslücke / Ansatz für Kreditaufnahme | -4.025,1 |
4. | zzgl. Tilgungen (ohne Umschuldung) | 1.491,9 |
7. | 3. + 4. = Nettokreditaufnahme | 2.533,2 |
Finanzhaushalt
Sowohl die aus dem Ergebnishaushalt (lfd. Verwaltungstätigkeit) als auch die aus dem Investivhaushalt (Investitionstätigkeit) resultierenden Ein- und Auszahlungen werden im Finanzhaushalt noch einmal zahlungswirksam abgebildet. Als dritte Komponente kommt noch die Finanzierungstätigkeit (Aufnahme und Tilgung von Krediten) im Finanzhaushalt hinzu. Die auf das jeweilige Jahr bezogene kassenmäßige Planung der Finanzplanungsjahre bis 2023 kann wie folgt dargestellt werden:
Position | Ansatz 2019 | Ansatz 2020 | Ansatz 2021 | Ansatz 2022 | Ansatz 2023 |
laufende Verwaltungstätigkeit |
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Einzahlungen aus lfd. Vw-Tätigkeit | 66.685.700 | 67.373.000 | 70.150.500 | 72.036.400 | 73.850.400 |
Auszahlungenaus lfd. Vw-Tätigkeit | 67.298.500 | 68.981.600 | 69.186.300 | 69.833.900 | 72.006.400 |
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit | -612.800 | -1.608.600 | 964.200 | 2.202.500 | 1.844.000 |
Investitionstätigkeit |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 8.682.200 | 4.845.700 | 5.999.200 | 8.398.400 | 8.393.200 |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 8.268.800 | 8.870.800 | 9.859.100 | 13.945.900 | 12.692.300 |
Saldo aus Investitionstätigkeit | 413.400 | -4.025.100 | -3.859.900 | -5.547.500 | -4.299.100 |
Finanzierungstätigkeit |
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Einzahlung (Kreditaufnahme) | 0 | 4.025.100 | 3.859.900 | 5.547.500 | 4.299.100 |
Auszahlung (Tilgung) | 1.492.700 | 1.491.900 | 1.261.100 | 1.311.100 | 1.361.100 |
Saldo Finanzierungstätigkeit | -1.492.700 | 2.533.200 | 2.598.800 | 4.236.400 | 2.938.000 |
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Finanzmittelüberschus/Fehlbetrag + Saldo Finanzierungstätigkeit | -1.692.100 | -3.100.500 | -296.900 | 891.400 | 482.900 |
Hinsichtlich der Investitionen im Finanzhaushalt kann nach wie vor festgestellt werden, dass durch die parallele Durchführung bzw. finanzielle Abwicklung von mehreren Großbauprojekten sehr hohe Zahlungsabflüsse im Finanzplanungszeitraum zu erwarten sind. Ohne Haushaltsreste aus Vorjahren (beständig rd. 5 Mio. EUR) stehen in diesen vier Jahren insgesamt weitere rund 45,4 Mio. EUR an Auszahlungen für Baurechnungen an.
Einplanungen von Nettokreditaufnahmen sind insofern im Finanzplanungszeitraum unvermeidbar. Ob und ggf. wann diese Ermächtigungen konkret in Anspruch genommen werden müssen, ist abhängig von der Liquidität der Stadt Wernigerode.
Weitere ausführliche Erläuterungen ergeben sich aus dem anliegenden Entwurf des Haushaltsvorberichts 2020.
Anlagen
Gaffert
Oberbürgermeister