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Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Wernigerode

Vorlage 131/2019

Frau Leo erläutert den Haushaltsplan für das Jahr 2020 und sagt, dass im Ergebnishaushalt ein Defizit von 2,01 Mio. € vorhanden ist. Von der Kommunalaufsicht muss noch das geplante Investitionsvolumen von 4,02 Mio. € genehmigt werden. Sollte das nicht erfolgen, liegt eine Prioritätenliste für Investitionen vor.

 

Frau Schröder verlässt die Beratung um 18:20 Uhr.

 

Herr Sieber verdeutlicht, dass in der Prioritätenliste Maßnahmen mit „P“ = Pflichtaufgaben und Maßnahmen mit „F“ = freiwillige Aufgaben gekennzeichnet sind. Pflichtaufgaben müssen erfüllt werden, freiwillige Aufgaben können ggf. verschoben werden. Für das Produkt Stadtumbau „Schierke Arena“ sind 700.000 € für 2020 eingestellt und 180.000 € für 2021 geplant. Er erläutert, dass die Membran ausgetauscht wird und ein Schneefang installiert werden muss. Die Stadt hatte die Schlussrechnung von den Unternehmen U & W und STRATIE angefordert und rechnete mit einem fünfstelligen Betrag. Daraufhin hat die Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus beiden Unternehmen, eine Schlussrechnung in Höhe von 600.000 € netto gestellt, die vorwiegend aus Bauzeitenverzögerungen resultiert und den daraus entstanden wirtschaftlichen Schaden für die Unternehmen ersetzen soll.

Die Stadt Wernigerode hält diese Ansprüche für unbegründet.

 

Herr Hamecher sagt, dass diese Forderung zwar nicht anerkannt wird, sollte es aber zum Rechtsstreit kommen, müssten für einen eventuellen Vergleich 50 % der Kosten eingestellt sein.

 

Herr Prof. Dr. Zimmermann möchte wissen, warum die Maßnahmen in Schierke bisher mit 90 % gefördert wurden und jetzt nur noch mit 85 %.

 

Herr Dorff antwortet, dass jetzt 5 % nicht förderfähige Kosten enthalten sind.

 

Frau Schröder nimmt ab 18:35 Uhr wieder an der Beratung teil.

 

Auf Nachfragen erläutert Frau Leo weitere Positionen:

 

Forst - 16.000 € der Leasingvertrag für das Fahrzeug läuft aus, somit handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung.

 

Sportstätten - die Loipenspurgeräte sind veraltet und entsprechen nicht den aktuellen technischen Anforderungen, somit muss ein Loipenspurgerät angeschafft werden.

 

Parkhaus Schierke - bei der Nachzahlung von Anschlussgebühren handelt es sich um eine Nachforderung des WAHB aus dem Jahr 2016. Der Bescheid wurde bereits rechtlich durch Herrn Fischer geprüft. Demnach sind wir zur Zahlung der 100.000 € verpflichtet.

 

Herr Linde weist auf geplante Einsparmaßnahmen im Stellenplan hin, stattdessen sind nun 7,7 vollbeschäftigte Stellen mehr eingeplant. Er bittet um Erläuterung.

 

Herr Dorff antwortet, dass das aus der erhöhten Verkehrssicherungspflicht mit erhöhtem Personalbedarf im Forstbereich resultiert und der notwendigen Einstellung von Erzieherinnen auf Grund von neuen gesetzlichen Regelungen zur Schwangerschaftsvertretung.

 

 

 

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

3

Ja-Stimmen

 

 

5

Enthaltungen

 

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