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Abstimmungsergebnisse der beratenden Ausschüsse zur Vorlage 131/2019

 

Herr Dorff beginnt anhand des Vorberichtes zum Stellenplan 2020 die einzelnen Stellenreduzierungen bzw. –erweiterungen zu erläutern. Im Kita-Bereich allein wurden 10 Vollbeschäftigteneinheiten (VbE) eingeplant, wobei es sich hier um „Springer-Stellen“ handelt. Diese Springer werden eingesetzt, um schwangerschaftsbedingte Beschäftigungsverbote, Mutterschutz bzw. Elternzeit (insgesamt ca. 10-17 Mitarbeiter) auszugleichen. Die Kosten für die zeitweise nichtbeschäftigten Mitarbeiterinnen tragen die Sozialkassen. Somit entstehen der Stadt keine doppelten Lohnkosten. Bisherige Saisonverträge im Grünanlagenbereich und der Schierker Feuerstein Arena sollen in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden, wodurch Synergieeffekte entstehen werden. Auch zählen die befristeten Stellen für ausgelernte Auszubildende zum Stellenaufwuchs im Stellenplan 2020.

 

Herr Dorff kommentiert die einzelnen Buchungsstellen/Produkte. Zu folgenden Punkten wurden Fragen gestellt:

 

1.1.1.10 Zentrale Dienste

Die Befristung der Stelle der Justiziarin wurde bis zum 30.06.2020 vom Stadtrat beschlossen. Um aber auf eventuelle Veränderungen im Dezernat I flexibel reagieren zu können, ist die Stelle für das ganze Jahr im Plan als „Maximalgröße“ verzeichnet. Der Stadtrat entscheidet nach der Befristung über den weiteren Umgang mit der Stelle. Die Stellen SB Versicherung/Datenschutz und SB Versicherungen sind bis zum Auslaufen des Altersteilzeitvertrages (ATZ) (03/2022) parallel zu führen, so Herr Dorff.

 

Herr Diesener, Mitglied des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses (FIA) stellt fest, dass sich die Stadt Wernigerode eine Parallelbesetzung bei (ATZ) leistet und bittet die Notwendigkeit gemeinsam mit dem Personalrat zu prüfen und zu beziffern.

 

Herr Dorff erläutert, dass bis zu 2,5% der Mitarbeiter der Verwaltung einen Anspruch auf ATZ haben und sie in der gesamten Laufzeit 70% ihres Gehaltes bekommen. Die zusätzliche Stelle ab der Ruhephase wird meist in der Entgeltgruppe eingruppiert, aber oft mit einer niedrigen Stufe eingestellt. Festzuhalten ist, dass die ATZ in der öffentlichen Hand kaum zur Stellenreduzierung geeignet ist.

 

Frau Barner bittet um Prüfung und Beantwortung der Frage, ob es tatsächlich einen Rechtsanspruch auf (ATZ) im öffentlichen Dienst und speziell hier in der Stadtverwaltung Wernigerode gibt.

 

Herr Diesener (FIA) fragt nach, ob es Fortbildungsbedarf bei den Mitarbeitern bezüglich der Digitalisierung der Verwaltung gibt.

 

Frau Leo betont, dass von den Mitarbeitern jetzt schon viele Programme zur Abarbeitung der Aufgaben angewandt, zukünftig diese intuitiver zu bedienen sind und entsprechende Fortbildungen inhaltlicher Art angeboten werden.

 

Herr Dorff erläutert, dass die elektronische Kommunikation der Bürger mit der Verwaltung gemäß E-Government-Gesetz bis zum 01.01.2023 umgesetzt sein muss. Das hat Auswirkungen auf die IT-Technik (Software/Hardware) sowie auf die Verfahren in der Verwaltung. Die Stadt wird vorab keine isolierten Lösungen schaffen, sondern gemeinsam mit Unterstützung der Landesbehörden agieren. Das erspart uns später Probleme bei den Schnittstellen mit anderen Behörden.

 

2.8.1.01 Heimat- und Kulturpflege

Auf Nachfrage antwortet Herr Dorff, dass durch die Aufgabenkonzentration Synergieeffekte im Bereich der Printmedien entstehen. Werden für andere Kostenstellen/Produkte Aufgaben erledigt, erfolgt eine interne Abrechnung. Eine zusätzliche Stelle ist in der Summe nicht geschaffen worden.

 

3.1.5.01 – 3.6.5.02 Soziale Dienste

Hierbei handelt es sich um einen Deckungskreis, welcher, bis auf die zusätzlichen Erzieherinnen, keinen Stellenaufwuchs ausweist.

 

Herr Zimmermann (FIA) sagt, dass der Stellenplan an dieser Stelle nicht transparent ist. Frau Wetzel und Herr Linde sehen es ebenso. Die Reduzierungen bzw. der Stellenaufwuchs in diesem Bereich ist nicht nachvollziehbar.

 

Herr Dorff antwortet, dass dies in der Systematik des Programms liegt. Wir müssten die 10 „Springer-Stellen“ nicht vorsehen, da der Stellenplan Einstellungen als Elternzeitvertretung ohnehin zulassen würde, aber nur personenbezogen und befristet. Da aber der Bedarf da ist, wie eingangs erläutert, stehen wir unter einem hohen Druck, die Einstellungen vornehmen zu müssen. Unterjährig auf dem Arbeitsmarkt Erzieherinnen zu finden, ist so gut wie aussichtslos. Eine Aufteilung auf die einzelnen Produkte vorab ist nicht sinnvoll, sondern erfolgt in den entsprechenden Einrichtungen bei Notwendigkeit. Herr Dorff betont, dass die zu ersetzenden Mitarbeiterinnen von den Krankenkassen die Lohnkosten erstattet bekommen.

 

5.1.1.01- Räumliche Planung

Hier ist die Begrifflichkeit der Stelle wie folgt zu ändern: „SB Nachhalt. Stadtentw. /Demografie“.

 

5.1.1.02 – Räumliche Entwicklung

Stelle Baudirektor/in - Warum wird die Stelle jetzt schon in den Stellenplan 2020 aufgenommen und warum als Beamtenstelle mit der A 15 ausgewiesen. Herr Rudo, jetziger Stelleninhaber, geht ab 04/2021 in die Ruhephase, so Herr Dorff. Es ist nicht sicher, dass der Haushalt 2021 bis 04/2021 in Kraft ist. Somit wäre eine Ausschreibung der Stelle vorab schwierig und sie bliebe eventuell monatelang unbesetzt. Die Ausweisung als Beamtenstelle erweitert den Kandidatenkreis und stellt eine Obergrenze der Stellenbesetzung dar. Ungeachtet dessen, kann die Stelle mit einem Angestellten in der Entgeltgruppe E 15 besetzt werden. Umgekehrt wäre das nicht möglich. Ob die Stelle tatsächlich nachbesetzt wird, ist damit nicht entschieden. Es wird nur die Option erhalten.

 

Herr Borchert, sachkundiger Einwohner Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss, fragt, ob es einen langfristigen Vergleich darüber gibt, ob Beamte oder Angestellte günstiger für den Arbeitgeber sind.

 

Herr Dorff antwortet, dass das auch politisch kontrovers diskutiert wird und zu unterschiedlichen Beurteilungen führen kann.

 

Frau Wetzel merkt an, dass die Stelle Baudirektor/in in der Regel vor dem Eintritt in die Ruhephase von Herrn Rudo (04/2021) ausgeschrieben wird. Sie möchte sich bei der Stellenplandiskussion 2020 nicht auf die Vergütung dieser Stelle mit der A 15 festlegen.

 

Herr Dorff betont noch einmal, dass der Hauptausschuss bzw. der Stadtrat über die Stelle diskutieren werden. Hier im Stellenplan geht es lediglich darum, sich die Flexibilität zu bewahren.

 

Herr Müller pflichtet den Ausführungen von Herrn Dorff bei, denn der Stadtrat hat letztendlich die Besetzung der Stelle zu beschließen.

 

Herr Boks (FIA) kann den Argumenten der Verwaltung folgen. Herr Dorff hätte deutlich gemacht, dass der Stadtrat später über die tatsächliche Einstellung entscheidet.

 

Herr Diesener (FIA) meint, dass nicht abgebildet wird, wie die Aufgaben von Herrn Fischer (ehem. D I) verteilt worden sind. Er bittet noch einmal zu prüfen, ob die derzeitige Dezernatsaufteilung bleiben könnte.

 

Herr Dorff sagt, sollte Herr Fischer zur Stadtverwaltung zurückkehren, die „alte“ Dezernatsstruktur und Aufgabenverteilung wieder aufgenommen wird. Anderenfalls gibt es auch jetzt schon Überlegungen, wie die Aufgaben verteilt werden können, da der Oberbürgermeister nicht auf Dauer zusätzlich ein Dezernat führen kann.

 

5.5.1.01 Öffentliches Grün

Herr Dorff erläutert die Synergieeffekte bei der Festeinstellung von Saisonkräften der Schierker Feuerstein Arena und aus dem Bereich Öffentliches Grün. Durch derzeit noch unterschiedliche Tarife ist die Zusammenführung von Saisonkräften zwischen der „Park und Garten GmbH“ und der Schierker Feuerstein Arena noch nicht gelungen.

 

Frau Wetzel spricht die Kooperationsvereinbarung mit der Tochtergesellschaft „Stadtwerke Wernigerode GmbH“ an und fragt, wo die Einsparungen für die Stadt Wernigerode liegen. Weiter möchte Frau Wetzel wissen, wie das Ergebnis der Verwaltungsüberprüfung lautet.

 

Herr Dorff antwortet, dass die Kooperationsvereinbarung dazu beiträgt, neue Wohngebiete in der Stadt schneller, flexibler und effektiver zu planen, zu erschließen und ggf. zu vermarkten. Diese Notwendigkeit sehen die Verwaltung und die Politik gleichermaßen. In der Verwaltung werden zurzeit 12 Bebauungspläne bearbeitet, was für die Verwaltung eine große Anstrengung bedeutet. Zu bedenken ist ebenfalls, dass zum 31.12.2020 zwei Stellen in der Bauleitplanung mit einem kw-Vermerk versehen sind, was eine weitere Schwächung des Amtes darstellt. Bezüglich der Verwaltungsüberprüfung ging es lediglich um die Untersuchung der Rechnungsabläufe in der Verwaltung durch die SIKOSA Magdeburg. Die Fragestellung war, wie eine Optimierung der Abläufe erreicht werden kann. Das Ergebnis wird voraussichtlich im März vorliegen. Was sich daraus ergibt und ob es Auswirkungen auf den Stellenplan haben wird, ist noch nicht einschätzbar.

 

Herr Winkelmann geht auf die zwei Stellen mit kw-Vermerk zum 31.12.2020 im Produkt Räumliche Planung ein. Damit ist er nicht einverstanden. Es ist bekannt, dass Firmen auf Aufträge von der Stadt lange warten müssen, dass der Stadtentwicklungsplan fortgeführt werden muss und dass Fördermittel daran gebunden sind. Er plädiert dafür, dass eine der beiden Stellen bis Ende 2022 verlängert wird.

 

Herr Albrecht pflichtet Herrn Winkelmann bei und macht darauf aufmerksam, dass auch 2019 einige Bebauungspläne beschlossen worden sind, die bearbeitet werden müssen.

 

Die CDU-Fraktion wird über die Einbringung eines Änderungsvorschlages beraten, so Herr Winkelmann und Herr Albrecht.

 

Herr Boks (FIA) meint, dass der Vorschlag der Verwaltung, vorgenannte Stellen mit kw-Vermerk zu versehen, ernst genommen und eingehalten werden sollte.

 

Herr Dorff erläutert für die weitere Diskussion: Die vorgenannten Stellen sind vor 2 Jahren geschaffen worden, um den Abarbeitungsstau zu beseitigen. Inzwischen sind aber so viele Bebauungspläne zu bearbeiten wie noch nie. Wenn diese Pläne zügig bearbeitet werden sollen, dann ist das auch personell zu untersetzen. Auch er hält ein Hinausschieben des kw-Vermerks für eine Stelle bis Ende 2022 für notwendig, wenn die Politik eine schnellstmögliche Abarbeitung der Planverfahren wünscht. Ansonsten ist, wie in allen Bereichen, die Diskussion über die Standards zu führen.

 

Herr Zimmermann (FIA) fragt nach der der Stelle Stadtamtsrat/-rätin, welche den kw-Vermerk 12/2023 hat.

 

Herr Dorff informiert, dass es sich, wie im Hauptausschuss vorbesprochen, um die Stelle im Rechnungsprüfungsamt handelt. Die Aufgaben sollen an den Landkreis Harz übertragen werden. Die Städte Halberstadt und Quedlinburg haben dies bereits getan. Zu bedenken ist allerdings, dass wir dadurch die Beratungsfunktion in der Verwaltung schwächen und die Fehlerquote bei Verwaltungsvorgängen/ -entscheidungen steigen könnte.

 

Herrn Härtel ist aufgefallen, dass der Amtsleiter Immobilienmanagement mit der EG 14 bewertet wurde und vorher mit der EG 13.

 

Herr Dorff erläutert, dass die EG 13 auf der Stelle des Amtsleiters Hoch- und Tiefbau basierte. Das jetzige Amt Immobilienmanagement umfasst weitere Bereiche, sodass diese Eingruppierung vorzunehmen war.

 

Die Stelle Gewerbe (Produkt 1.2.2.01) hat den kw-Vermerk 2021. Wie erfolgt die Arbeitsorganisation nach Wegfall dieser Stelle, fragt Herr Schatz.

 

Herr Dorff antwortet, dass die Aufgaben die Stelle SB Gewerbe u. Gaststätten übernimmt. Schwierige Fälle sind mit dem Sachgebietsleiter abzustimmen.

 

Herr Härtel fragt nach flexiblen Öffnungszeiten (zum Beispiel sonnabends) im Bereich Ordnung und Meldewesen.

 

Herr Dorff sagt, dass es für die Bürger bereits Angebote gibt, auch über das Internet Termine zu vereinbaren, ggf. auch am Sonnabend. Das ist eine gute Lösung für alle Seiten.

 

Herr Winkelmann meint, dass das aus seiner Sicht nicht funktioniert. Er schlägt vor, die jetzigen Öffnungszeiten zu reduzieren, damit sonnabends geöffnet werden kann. Das wurde noch nicht ausprobiert. Er wird diesen Vorschlag im kommenden Ordnungsausschuss diskutieren.

 

Frau Wetzel geht noch einmal auf die „Doppelbesetzung“ in der ATZ ein.

 

Herr Dorff erklärt, dass die Mitarbeiter die Wahl zwischen dem sogenannten Blockmodell oder dem Gleitzeitmodell haben. Beim Blockmodell arbeiten die Mitarbeiter die Hälfte der Zeit des Altersteilzeitvertrages (Arbeitsphase) in Vollzeit, die andere Hälfte gehen sie in die Ruhephase. Von Beginn an erhalten die Mitarbeiter 70% des letzten Gehaltes. Beim Gleitzeitmodell wird über die gesamte Laufzeit des Altersteilzeitvertrages die bisherige wöchentliche Arbeitszeit um die Hälfte reduziert. Auch hier erhalten die Mitarbeiter 70%. Mit Eintreten in die Ruhephase ist die sogenannte Doppelbesetzung notwendig um die Aufgaben zu erledigen.

 

Eine Abstimmung über den Stellenplan erfolgt nicht.

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