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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Sondernutzungssatzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Wernigerode (Sondernutzungssatzung)

 

                        

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mehreinnahmen von ca. 15.000,00 Euro/Jahr für die Stadt Wernigerode;

Buchungsstelle: 1.2.2.01.4321000, Produkt Ordnungsangelegenheiten

             

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Begründung:

 

 

Die Neufassung der Sondernutzungssatzung macht sich einerseits erforderlich, da in den vergangenen 10 Monaten einige neue Sachverhalte einer Regelung bedürfen. Insbesondere seien hier stellvertretend Regelungen zum Umgang mit der Nutzung öffentlicher Flächen z. B. für Veranstaltungen, Regelungen zur Beantragung und Nutzungsbedingungen für feste Einbauten in den öffentlichen Straßenraum z. B. Werbebeschilderungen und Sonnenschirmständer und eine Erweiterung für eine mögliche gastronomische Außenbestuhlung auf öffentlichen Plätzen genannt.

 

Darüber hinaus bedarf die derzeitige Sondernutzungssatzung einer Ergänzung, da im Rahmen der Beschlussfassung der vorherigen Satzungsänderung eine Vielzahl von Änderungsanträgen teilweise beschlossen und eingearbeitet wurden, jedoch im Ergebnis einige Sachverhalte nicht vollumfänglich und rechtssicher dargestellt werden konnten, so dass hier ebenfalls Regelungsbedarf besteht, wie sich in der praktischen Umsetzung zeigte.

 

Die vorliegende Beschlussvorlage der Neufassung der Sondernutzungssatzung soll nun diese Regelungsbedarfe ausfüllen und unter Beibehaltung der Strukturierung eine Fassung sein, welche sowohl wirtschaftliche, kulturelle und soziale Aspekte angemessen berücksichtigt und gleichzeitig haushaltsseitiger Erfordernisse zur Gebührenerhebung und –anpassung gerecht wird.

 

Die maßgebliche Änderungen sind rot in der Satzung dargestellt. Auf die Darstellung der Streichungen wurde zu Gunsten der Übersichtlichkeit verzichtet.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister              

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