Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Frau Gorr begrüßt Herrn Fröhlich als Verantwortlichen zu TOP 7 und führt in diesen Tagesordnungspunkt ein. Sie informiert, dass es zur Beschlussvorlage eine  Änderungsvorlage gibt. Frau Gorr bittet Herrn Fröhlich, zum Sachstand der Vorlage zu berichten.

 

Herr Fröhlich erklärt, dass vor ca. einem Jahr eine neue Sondernutzungssatzung erarbeitet wurde. Bei der damaligen Beschlussfassung gab es mehrere Änderungsanträge, die teilweise gleichbedeutend waren. Da zudem neue Sachverhalte in Betracht gezogen werden mussten, entschied man sich, die Satzung nochmals zu überarbeiten.

Herr Fröhlich führt zur Änderungsvorlage aus, die in der Ursprungsfassung 8 Punkte umfasste. Punkt 7 wurde vom Einreicher zurückgezogen. Von den verbleibenden 7 Punkten würde die Verwaltung 6 übernehmen. Im Finanzausschuss wurde mit 1 Ja Stimme, 5 Nein Stimmen und 2 Enthaltungen gegen die Übernahme des Punktes 6 der Änderungsvorlage (Plakatierung und um die Erlassung der Plakatierungskosten für gemeinnützige Institutionen) gestimmt. Das Plakatieren soll weiterhin für Vereine kostenlos bleiben.

 

Herr Schulze fragt, nach welchen Kriterien Straße in die Lagen A, B oder C eingeordnet werden. Er kann sich nicht erklären, warum im Vergleich zur Westernstraße und der Breiten Straße, die Gustav-Petri-Straße in eine B Lage eingeordnet wird. Herr Schulze meint, dass die Gustav Petri Straße eine C Lage sein müsste. Herr Fröhlich antwortet, dass dies zum Teil Erfahrungswerte sind. Frau Gorr bittet Herrn Schulze, diese Frage über die Fraktion zu klären und eine Änderungsvorlage einzureichen.

 

Frau Gorr führt aus, dass es heute keine Empfehlung für den Stadtrat geben kann, da alle Änderungen in den Fraktionen noch einmal besprochen werden müssen.

 

Herr Wiecker wünscht sich mehr Zeit, um sich in den Fraktionen zu dieser Satzung intensiver beraten zu können.

 

Herr Kascha fragt, wie mit dem Thema Werbegegenstände umgegangen wurde.

Herr Fröhlich antwortet, dass die normalen Dekorationsgegenstände wie z. B. Blumenkübel gefördert werden. Jedem Haus stehen 0,5 m² für Dekorationszwecke frei zur Verfügung. Mit dieser neuen Regelung soll erreicht werden, dass die Händler maßvoll mit Dekorationen umgehen. Große Werbegegenstände wie z. B. eine Weinflasche oder Eistüte sind grundsätzlich kostenpflichtig. Diese Form der Werbung wird nicht weiter kostenfrei geduldet werden können, um den Fachwerkcharakter der Innenstadt zu erhalten.

 

Frau Gorr hat eine Frage zu § 4, Satz 1. Diese Änderung besagt, dass zeitgleich 3 Künstler spielen oder singen dürfen. Sie fragt, ob damit gemeint ist, dass eine Künstlergruppe nicht mehr als 3 Künstler umfassen darf.

 

Herr Fröhlich antwortet, es geht dabei um 3 separate Künstler, die separate Anträge unabhängig voneinander stellen.

 

Frau Gorr bittet Herrn Fröhlich, den Begriff Gruppe in der Satzung noch einmal genauer zu definieren.

 

Herr Kascha stellt fest, dass in der Anlage 4 § 7, das Einbringen von Bodenhülsen komplett neu in die Satzung aufgenommen ist. Für das Einsetzen der Bodenhülsen sind einmalig 1.000 Euro angesetzt. Dies erscheint ihm als Laie sehr teuer und er fragt, ob diese Summe maßvoll ist.

 

Herr Fröhlich antwortet, dass man bei der Kalkulation dieser einmaligen Gebühr die Rückbaukosten einkalkuliert hat. Die Gebühr ist auf 15 Jahre gerechnet.

 

Frau Gorr fragt, wie mit den bereits installierten Bodenhülsen umgegangen wird.

 

Herr Fröhlich antwortet, dass darauf der 3. Punkt der Änderungsvorlage abzielt (§ 23). Wer bisher Bodenhülsen und Werbeschilder aufgestellt hat, ging davon aus, dass er diese weiterhin kostenfrei stehen lassen kann. Deshalb gibt es bis zum 31.12.2019 eine Übergangslösung. Bis dahin bleiben diese kostenfrei. Ab 1. Januar 2020 kann der Geschäftsinhaber entscheiden, ob er diese zurückbaut oder stehen lässt. In letzterem Fall müsste er dann eine monatliche Gebühr von 10 Euro bezahlen.

 

Frau Barner fragt, ob der Finanzausschuss für eine Übergangslösung ist. Herr Fröhlich antwortet, dass der Finanzausschuss sich gegen eine Übergangslösung ausgesprochen hat.

Frau Barner spricht sich ausdrücklich für diese Übergangslösung aus.

Herr Fröhlich informiert, dass am 30. November 2016 geplant ist, den Stadträten eine Lesefassung zur Verfügung zu stellen, damit für den Stadtrat am 8. Dezember 2016 eine Fassung vorliegt, die alle Änderungen beinhaltet.

 

Frau Gorr fasst zusammen, dass der Ausschuss die Änderungen zur Kenntnis genommen hat, aber festgestellt wurde, dass weiterer Beratungsbedarf in den Fraktionen besteht. Sie dankt Herrn Fröhlich für seine Ausführungen und schließt diesen Tagesordnungspunkt ohne Abstimmung ab.

 

Reduzieren
Beschluss
Reduzieren
nach oben