Herr Weber schlägt in diesem Tagesordnungspunkt folgende Vorgehensweise vor: die Verwaltung erläutert kurz die vorliegende Beschlussvorlage und die Veränderungen in der Sondernutzungssatzung. Dann kann die Diskussion dazu erfolgen und im Anschluss erst die zur Änderungsvorlage 092/01/2016.
Herr Siegel teilt mit, dass der Bau- und Umweltausschuss am 28.11.2016 die Beschlussvorlage 092/2016 vertagt hat. Er lobt die Verwaltung für die Vorlage des sehr umfangreichen und komplexen Satzungsentwurfes. Seiner Ansicht nach war die Sondernutzungssatzung im Januar 2016 „zu dünn“. Der jetzige Satzungsentwurf ist sehr gut gelungen. Leider war es ihm jedoch durch die Komplexität nicht möglich, die komplette Satzung durchzuarbeiten und er bittet um einen größeren zeitlichen Spielraum zum Durcharbeiten.
Aus diesem Grund beantragt er, die Beschlussvorlage 092/2016 zu vertagen und im Januar 2017 nochmals zu beraten.
Herr Fröhlich informiert, dass sich bisher 8 von 11 Gremien mit der Thematik befasst haben. Der Kultur- sowie der Bauausschuss haben jedoch noch kein Votum dazu abgegeben. Aus anderen Ausschüssen kamen auch Änderungsvorschläge.
Herr Weber hält fest, dass es auch bei der Fraktion CDU/ H&G noch Diskussionsbedarf gibt.
Laut Herrn Wurzel hat der Finanzausschuss die Beschlussfassung mit 6 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen empfohlen. Wenn die Änderungen aus der Vorlage 092/01/2016 durch die Verwaltung teilweise übernommen und eingearbeitet werden, bleiben nur noch zwei Diskussionspunkte übrig.
Herr Weber erläutert kurz die Änderungsvorlage 092/01/2016. Offen zur Diskussion bleibt zunächst der Punkt 3 (Übergangsregelung). Die Übergangsfrist ist vor allem für die Einbringung von Bodenhülsen als einziger Tatbestand gedacht. Für andere Tatbestände soll diese Regelung nicht gelten. In der jetzt vorgelegten Satzung soll für das Einsetzen der Hülsen einmalig ein Betrag von 1000 € sowie eine monatliche Gebühr für die Bodenhülsen eingenommen werden.
Dazu präzisiert Herr Fröhlich die Ergebnisse der bisherigen Abstimmungen in den Ausschüssen. Drei Ausschüsse sprachen sich für den Wegfall der Übergangsregelung, ein Ortschaftsrat sprach sich gegen einen Wegfall aus. Des Weiteren informiert er, dass in den letzten 10-20 Jahren feste Webeschilder und Sonnenschirme in einem einfachen Verfahren beantragt wurden. Grund für die Übergangsregelung ist daher das Vertrauen der Gewerbetreibenden auf den Bestand der Regelungen des alten Verfahrens, da die Sonnenschirme und festen Werbeschilder vorwiegend gewerblich genutzt werden. Aus diesem Grund wird den Gewerbetreibenden vorgeschlagen, entweder ab dem 01.01.2020 eine monatliche Gebühr für die Bodenhülsen zu zahlen oder diese bis zum 31.12.2019 zurückzubauen.
Derzeit geht es nach seiner Einschätzung dabei um ca. 30-40 Bodenhülsen sowie ca. 100-150 feste Werbeschilder.
Herr Weber sieht die Gebühren von 1.000 € als nicht unerheblich an, findet sie aber aufgrund der baulichen Veränderungen durch das Setzen von Bodenhülsen in Ordnung. Er möchte jedoch noch wissen, ob die Verwaltung mit einem Rückbau der Bodenhülsen rechnet und ob es dann wieder die bekannten Betonfüße bei den Sonnenschirmen und Werbeschildern geben wird.
Herr Fröhlich teilt mit, dass dieser Punkt des Rückbaus Wunsch des Baudezernates war. Die Nutzung durch die Bodenhülsen soll nicht weiter forciert werden, da dadurch die Oberfläche beeinträchtigt wird. Die festen Werbeschilder sind im Bereich der Altstadtsatzung bereits verboten. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass die Bodenhülsen nur maßvoll genehmigt werden.
Herr Wurzel fragt nach, warum die Bodenhülsen nicht ganz verboten werden, wenn sie aus baulichen Gründen nicht mehr verwendet werden sollen? Herr Friedrich informiert dazu, dass die Einbringung von Bodenhülsen anfangs nur Einzelfälle darstellten. Mittlerweile haben diese jedoch überhandgenommen. Da bestätigt er die Ansichten des Sachgebietes Tiefbau. Er spricht sich aber ausdrücklich für eine Übergangsregelung aus.
Herr Fröhlich teilt ebenfalls mit, dass die Altfälle diskutiert wurden. Parallel dazu kam die Frage zu Windschutzwänden auf. Nach Absprache werden für die Errichtung dieser Wände keine Bodenhülsen wegen der großen Anzahl zugelassen.
Herr Wurzel spricht sich für eine einheitliche Regelung aus und regt an, eine Übergangsfrist von 5 Jahren zu gewähren, danach soll es keine Bodenhülsen mehr geben.
Herr Schlieper schildert kurz die Vorteile einer solchen Bodenhülse für z.B. Sonnenschirme. In diesem Zusammenhang schlägt er vor, dass bei einer Reglementierung der Bodenhülsen versucht werden könnte, ein einheitliches System für Beschilderungen zur erreichen.
Herr Siegel hält fest, dass es doch noch einigen Diskussionsbedarf gibt. Gestaltungsfragen könnten seiner Ansicht nach auch geregelt werden (z.B. Vorgabe einer bestimmten Form).
Frau Hopstock sieht diese Angelegenheit auch für Schierke als wichtig an und schlägt vor, entweder die Regelungen für Schierke mit anzupassen oder einen gesonderten Anhang an die Sondernutzungssatzung zu erstellen.
Herr Wurzel spricht sich gegen eine extra Anlage für Schierke aus.
Herr Weber weist auch darauf hin, dass es keine Gestaltungssatzung werden soll, denn dafür gibt es die Altstadtsatzung mit ihren speziellen Regelungen und Vorgaben. Für Schierke könnte es eine separate Gestaltungssatzung geben. Die Initiative dazu sollte vom Ortschaftsrat Schierke ausgehen.
Der Ausschussvorsitzende spricht weiterhin den zweiten kritischen Punkt der Änderungsvorlage an. Es handelt sich dabei um die Punkte 16, 17 und 18 der Anlage IV, Gebühren für Plakatierung, Transparente und Großflächenplakate. In der Diskussion zur letzten Änderung der Sondernutzungssatzung stand eine Verringerung der Gebühren von 0,50 € pro Plakat und Tag auf 0,05 €/ Plakat/ Tag in Bezug auf gemeinnützige Institutionen zur Debatte. Der Stadtrat entschied sich damals für die Gebühr auch für gemeinnützige Institutionen, um dem wilden Plakatieren vorzubeugen. Entsprechend des jetzt vorgelegten Satzungsentwurfes sollen die gemeinnützigen Institutionen von vornherein von der Gebührenpflicht herausgenommen werden. Seiner Ansicht nach scheint sich der politische Wille wohl im Gegensatz zu Anfang 2016 geändert haben. Er ist der Meinung, dass die Satzung der falsche „Ort“ sei um Vereinsförderung zu betreiben.
Herr Fröhlich präzisiert auch hier das Abstimmungsergebnis der Ausschüsse: 3 Ausschüsse stimmten einer Änderung zu, ein Ausschuss (Finanzausschuss) stimmte gegen diese Änderung.
Er gab jedoch auch als Information weiter, dass diese Änderung aller Voraussicht nach durch die Verwaltung übernommen wird.
Herr Siegel spricht sich für ein Herausklammern der gemeinnützigen Vereine aus. Seiner Ansicht nach ist die Gebührenpflicht für diese Institutionen nicht förderlich für die gemeinnützige Tätigkeit. Er geht auch nicht davon aus, dass bei einer Gebührenbefreiung ein zu wildes Plakatieren erfolgen wird.
Herr Fröhlich informiert, dass im Kulturausschuss von den Mitgliedern ein Ergänzungsantrag dazu gestellt wurde, dieser aber dann nicht angenommen wurde. Es sollte dabei eine Beschränkung der Anzahl der Plakate sowie der Dauer des Aufhängens erfolgen.
Herr Weber teilt mit, dass Frau Gorr (Ausschussvorsitzende des Kulturausschusses) ihn über die Vorschläge des Kulturausschusses informiert hat. Fraglich ist jedoch, ob das Ordnungsamt die Punkte einarbeitet. Er bittet daher um eine klare Arbeitsteilung.
Herr Wurzel fragt dazu nach, ob es abgestimmte Eckpunkte gibt. Sollte dies nicht der Fall sein, findet er diese auch nicht relevant für die Neufassung der Sondernutzungssatzung.
Herr Weber dankt der Verwaltung für die Erarbeitung der umfangreichen Sondernutzungssatzung und stellt den Vertagungsantrag von Herrn Siegel zur Abstimmung. Dieser wird durch die anwesenden Stadträte einstimmig angenommen und die Vorlage 092/2016 vertagt.