Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss - 02.12.2014
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | ||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | ||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | 008/2014 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | 078/2014 | |||||||||||||||||||||||
Ö 8 | 100/2014 | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 | 046/2014 | |||||||||||||||||||||||
Ö 10 | 072/2014 | |||||||||||||||||||||||
Ö 11 | ||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | 094/2014 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE
1. Der Stadtrat von Wernigerode beschließt, die bisher unwirksamen Vermögensverfügungen an Geschäftsanteilen der Fernwasserversorgung Elbaue Ostharz GmbH rückwirkend zu genehmigen und als Umsetzung des Rekommunalisierungsgedankens die Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH zu ermächtigen, die nach der Entscheidung des BVerwG der Gemeinde zustehenden Geschäftsanteile an der Fernwasserversorgung Elbaue Ostharz GmbH unmittelbar vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen zu übernehmen bzw. übertragen zu bekommen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, eine entsprechende Erklärung, die als Anlage diesem Beschluss beigefügt ist, für die Gemeinde abzugeben und alle erforderlichen Schritte einzuleiten, damit die Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH die Geschäftsanteile unmittelbar von dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen übernehmen kann.
06.11.2014 - Stadtrat Wernigerode Ö 18 - zur Kenntnis genommen BESCHLUSS: 094/2014
Verweisung angenommen. 26.11.2014 - Hauptausschuss Ö 7 - ungeändert beschlossen
02.12.2014 - Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss Ö 12 -
04.12.2014 - Stadtrat Wernigerode Ö 17 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 094/2014 Beschluss
1. Der Stadtrat von Wernigerode beschließt, die bisher unwirksamen Vermögensverfügungen an Geschäftsanteilen der Fernwasserversorgung Elbaue Ostharz GmbH rückwirkend zu genehmigen und als Umsetzung des Rekommunalisierungsgedankens die Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH zu ermächtigen, die nach der Entscheidung des BVerwG der Gemeinde zustehenden Geschäftsanteile an der Fernwasserversorgung Elbaue Ostharz GmbH unmittelbar vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen zu übernehmen bzw. übertragen zu bekommen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, eine entsprechende Erklärung, die als Anlage diesem Beschluss beigefügt ist, für die Gemeinde abzugeben und alle erforderlichen Schritte einzuleiten, damit die Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH die Geschäftsanteile unmittelbar von dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen übernehmen kann.
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Ö 13 | 095/2014 | |||||||||||||||||||||||
Ö 14 | 112/2014 | |||||||||||||||||||||||
Ö 15 | ||||||||||||||||||||||||
N 16 | Genehmigung der Niederschrift -nichtöffentlicher Teil - |
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N 17 | Vorstellung Konzept zur Errichtung eines Bio-Marktes |
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N 18 | Verkauf einer Gewerbefläche im Gewerbe- und Industriegebiet Smatvelde |
105/2014 | ||||||||||||||||||||||
N 19 | Informationen und Anfragen |
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N 20 | Informationen zu Grundstücksangelegenheiten |