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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt:

1. die Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2014-2019 vom 07.07.2014 tritt außer Kraft,

 

2. die Geschäftsordnung der Stadt Wernigerode für die Wahlperiode 2014 – 2019.

        

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Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Maßnahme: keine

         

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Begründung:

 

Mit Einführung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist auch die Geschäftsordnung an die neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen. Der Entwurf der Geschäftsordnung ist im Aufbau und Inhalt eng an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes angelehnt. Die Reihenfolge, der Aufbau sowie die Formulierung der Paragrafen in der neuen Geschäftsordnung unterscheiden sich teilweise erheblich von der alten Geschäftsordnung, so dass eine Synopse zu unübersichtlich und somit nicht sinnvoll ist.

 

Aus diesem Grund werden in der nachfolgenden Übersicht lediglich die wesentlichen gesetzlichen Neuerungen bzw. die inhaltlichen Änderungen näher bezeichnet:

 

 

Änderung

Gesetzliche Grundlage /

Paragraf KVG LSA

§ 1 Abs. 1

Die Einberufung erfolgt schriftlich oder elektronisch durch Verweis auf die Sitzungsunterlagen im Ratsinformationssystem der Stadt Wernigerode. Einzelheiten zur digitalen Stadtratsarbeit legt der Stadtrat in einer gesonderten Richtlinie fest.

 

 

§ 53 Abs. 4

§ 2 Abs. 2

Anträge zur Tagesordnung können Stadtratsmitglieder und Fraktionen bis spätestens 16 Tage vor der Sitzung stellen.

 

 

§ 53 Abs. 4

§ 2 Abs. 3

Neu eingefügt

 

 

§ 53 Abs. 5

§ 3 Abs. 3

Neu eingefügt

 

 

§ 52 Abs. 5

§ 4 Abs. 1

b) Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, deren nichtöffentliche Behandlung im Einzelfall von der Fachaufsichtsbehörde verfügt ist

f) sonstige Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch Gesetz vorgeschrieben ist

 

 

§ 52 Abs. 2

§ 6 Abs. 3 a) bis j)

Aufzählung grundsätzlichen Reihenfolge der Tagesordnungspunkte

 

 

 

§ 8 Abs. 3

Neu eingefügt

 

§ 45 Abs. 6 ( GO § 44 (5))

 

§ 19 Abs. 4

Neu eingefügt

 

 

§ 47 Abs. 2

§ 20 Abs. 3

Neu eingefügt

 

 

§ 20 Abs. 4

Neu eingefügt

 

 

 

§ 21

Neu eingefügt

 

 

 

Zu § 1 Abs. 1

Wie bereits in der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt möglich, kann gemäß § 53 Abs. 4 KVG LSA zu den Sitzungen des Stadtrates, seiner Ausschüsse sowie zu den Ortschaftsratssitzungen sowohl schriftlich als auch elektronisch eingeladen werden. Zentrales Thema im Paragrafen 1 der Geschäftsordnung ist die Einführung des „papierlosen Stadtrates“. Auch aus diesem Grund ist die Überarbeitung der Geschäftsordnung des Stadtrates notwendig. Die AG papierloser Stadtrat ist mit der Erstellung der Richtlinie befasst. Die Richtlinie wird parallel zur Geschäftsordnung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Sollte sich keine Mehrheit zur Einführung des papierlosen Stadtrates finden, wird der Oberbürgermeister als Einreicher eine Änderung dieser Regelung vorschlagen, die der bisherigen Verfahrensweise entspricht.

 

Zu § 2 Abs. 2

Die Praxis hat gezeigt, dass die derzeit geltenden 10 Tage zu kurz sind, da zu diesem Zeitpunkt durch das Präsidium die Tagesordnung bereits festgelegt und die Beschlussvorlagen bereits versandt sind. Die Sitzung des Präsidiums findet regelmäßig am 14. Tag vor der Sitzung statt. Eventuelle Anträge der Ausschüsse, Fraktionen bzw. Stadträte zur Tagesordnung können somit noch in entsprechende Form gebracht und für die Tagesordnung vorbereitet werden. Andernfalls können die Anträge erst auf der darauf folgenden Stadtratssitzung behandelt werden.

 

Zu § 2 Abs. 3

Dieser Absatz dient der Klarstellung in unserer Geschäftsordnung, dass nach Bekanntmachung der Tagesordnung/Einladung eine Änderung allenfalls im nichtöffentlichen Teil möglich ist. Dies deckt sich auch mit der bisherigen Praxis und Gesetzeslage.


Zu § 3 Abs. 3

Dieser Absatz macht den Umgang mit Bild- und Tonaufzeichnungen deutlich. Das neue KVG lässt diese ausdrücklich zu.

 

Zu § 4 Abs. 1

Neuformulierung der einzelnen Tagesordnungspunkte, die in nichtöffentlicher Sitzung zu fassen sind, insbesondere die Aufnahme der Punkte b) und f).

 

Zu § 6 Abs. 3 a) bis j)

Aus der geübten Praxis heraus werden diese Tagesordnungspunkte in der Geschäftsordnung festgeschrieben.

 

Zu § 8 Abs. 3

Klarstellung zur Unterrichtung des Stadtrates auf Grund eines Antrages.

 

Zu § 14 Abs. 5

Klarstellung zum Beratungszeitraum einer Sitzung.

 

Zu § 19 Abs. 4

Klarstellung der Rechte von Kleinstfraktionen.

 

Zu § 20 Abs. 3

Festschreibung der Internetadresse, unter welcher die Sitzungen und die dazugehörigen Unterlagen zu finden sind.

 

Zu § 20 Abs. 4

Diese Regelung dient der Klarstellung der Rechte von sachkundigen Einwohnern und entspricht der bisherigen Rechtslage.

 

Zu § 21

Diese Regelung dient der Klarstellung zur Auslegung der Geschäftsordnung und behandelt das Verfahren bei Zweifelsfällen.

 

Wesentliche Streichungen Geschäftsordnung alt

 

§ 3 Abs. 6

Diese Formulierung widerspricht den gesetzlichen Bestimmungen (siehe Entwurf Geschäftsordnung § 2 Abs. 3).

 

§ 4

Die Bekanntmachungsvorschriften sind im Hauptsatzungsentwurf § 19 geregelt.

 

§ 8

Die Regelung zur Beschlussfähigkeit ist im § 55 KVG erschöpfend beschrieben und daher in der Geschäftsordnung entbehrlich.

 

§ 16

Die Regelungen zur Einwohnerfragestunden sind im Entwurf der Hauptsatzung § 13 enthalten.

 

§ 19 Abs. 3

Die Aufzählung zu einzelnen Mehrheiten ist entbehrlich, da die Voraussetzungen und Erfordernisse im Gesetz genau geregelt sind. Siehe §§ 26, 27 Bürgerbegehren/Bürgerentscheid, § 64 Abwahl Hauptverwaltungsbeamter. Darüber hinaus hat die Stadt Wernigerode gem. Hauptsatzung keinen Beigeordneten.

 

§ 24 Abs. 4

Die Ortschaftsräte werden sich jeweils eine eigene Geschäftsordnung geben (siehe § 8 Entwurf der Hauptsatzung). Diese wird ebenfalls dem Muster des Städte- und Gemeindebundes angepasst.

 

 

Mit dieser neuen Geschäftsordnung werden Klarstellungen über die früher geltende und aktuelle Rechtslage gemacht, die die weitere Arbeit im Stadtrat ohne Rückgriff auf Gesetz oder Rechtsprechung erleichtern sollen.

 

Mit Ausnahme der Einführung des „papierlosen Stadtrat“ wird bei den normalen Sitzungsabläufen kaum eine Änderung bemerkbar werden.

 

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister         

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