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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt, den Grundsatzbeschluss Nr. 117/2017 zur baulichen Sanierung des Jugendhauses „Center“ zu erneuern. Die Sanierung des Jugendhauses „Center“ soll vorgenommen und die Maßnahme in die investive Haushaltsplanung 2020 - 2022 eingestellt werden (Grundsatzbeschluss).

                            

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Finanzielle Auswirkungen: ja

Sanierung der Bestandsimmobilie: 960.000 € (Aktualisierung der Kostenschätzung über 800.000 € aus Nr. 04/2019 bzgl. Baupreissteigerung und Risikoaufschlag)

 

Kosten:

 

2020

2021

2022

Summe

5.1.1.02.3301.7852000

Voraussichtliche Investitionskosten von 960.000

 

258.000

 

402.000

 

300.000

 

960.000

Finanzierung:

 

 

 

 

 

5.1.1.02.3301.6881000

revolvierende Verwendung v. Straßenausbaubeiträgen

des Fördergebietes

 

258.000

 

141.000

 

  69.000

 

468.000

5.1.1.02.3301.6811000

Förderprogramm

„Soziale Stadt“, bewilligte Fördermittel PJ 19 (2/3)

 

 

 

174.000

 

154.000

 

328.000

 

erforderlicher Eigenanteil (1/3)

 

0

 

 87.000

 

77.000

 

164.000

 

            

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Begründung:

Das Jugendhaus Center ist ein Aktivposten für gesellschaftliche Integration von sozial Benachteiligten und von Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Die Lage zwischen den Wohngebieten Stadtfeld und Burgbreite ist von daher ein Vorteil, wenngleich auch eine gewisse Strahlkraft auf andere Bereiche der Stadt ausgeübt wird.

Das traditionsreiche Center ist allerdings in die Jahre gekommen. 2015 wurde ein brandschutztechnisches Gutachten erstellt, in dem tiefgreifende Brandschutzmängel festgestellt wurden. Als Sofortmaßnahme wurde das Dachgeschoss (=2. Etage) gesperrt. Um diese Mängel zu beheben sind umfangreiche Bauarbeiten notwendig. Wesentlich sind ein zweiter baulicher Rettungsweg, sowie ein Rauchabzug im Treppenhaus. Das Dachgeschoss ist vollständig zu entkernen und neu auszubauen, sodass die erforderliche Feuerwiderstandsdauer der Bauteile erreicht wird. Durch die Entkernung der Räume muss auch das Wärmeverteilnetz neu aufgebaut werden. Das schließt den Austausch der Heizkörper und deren Neudimensionierung mit ein. Die vorhandene Elektroanlage aus DDR-Zeiten entspricht nicht mehr den heutigen Standards. Es ist geplant, die gesamte Elektroinstallation im Dachgeschoss zu erneuern. Zusätzlich sind gemäß Brandschutzgutachten eine Brandmelde-, Sicherheitsbeleuchtungs- und Blitzschutzanlage zu installieren. Die brandschutztechnische Ertüchtigung bildet somit den Schwerpunkt der geplanten Bauarbeiten.

 

Für die Sanierung hatte es bereits einen Grundsatzbeschluss (Nr. 117/2017) gegeben – allerdings haben sich inzwischen die Bedingungen für die Finanzierung geändert.

Das Förderprogramm „Soziale Integration“ ist landesweit stark überzeichnet. Die Antragstellung der Stadt wurde vom Land abgelehnt. Daher bietet sich nun das Förderprogramm „Soziale Stadt“ (Fördergebiet Stadtfeld) zur Finanzierung an. Für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 liegen inzwischen Fördermittelbewilligungen vor. Damit jedoch bereits 2020 ein Baustart erfolgen kann, sollen für die Maßnahme revolvierende Straßenausbaubeiträge zum Einsatz kommen. Dabei handelt es sich um Straßenausbaubeiträge für Straßenausbauten im Fördergebiet Stadtfeld, die mit Hilfe des Förderprogramms „Soziale Stadt“ realisiert wurden. Solche projektbezogenen Einnahmen müssen erneut dem Städtebauförderprogramm zugeführt werden (sog. Revolvierung) und können von daher ausschließlich für förderfähige Maßnahmen im festgelegten Fördergebiet eingesetzt werden. Die Straßenausbaubeiträge des Stadtfeldes für die Sanierung des Centers zu verwenden, bietet sich somit an. Mit der Erhebung der Beiträge wurde bereits begonnen.

 

Aufgrund des seit dem Jahr 2017 eingetretenen Zeitverzugs muss mit Kostensteigerungen entsprechend des Baupreissteigerungsindex gerechnet werden. Zusätzlich ist ein Risikoaufschlag in der aktualisierten Kostenschätzung über 960.000 € berücksichtigt. Die Planung der Maßnahmen ist bis Leistungsphase 3 beauftragt und wird bis August abgeschlossen. Die Ausschreibung der Arbeiten könnte im Herbst 2020 starten.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage

- Flurkarte 

- Stellungnahme Amt für Jugend, Gesundheit und Soziales

                       

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