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Herr Dorff erläutert die Beschlussvorlage zur Erneuerung des Grundsatzbeschlusses zur baulichen Sanierung des Jugendhauses „Center“. Es handelt sich hierbei um einen Grundsatzbeschluss von 2017, für den bereits Mittel in 2020 eingeplant wurden sind. Zudem macht er deutlich, dass er die Sanierung an diesem Standort und zu den bekannten Konditionen empfiehlt. Insbesondere die optimale Lage zwischen den Wohngebieten Stadtfeld und Burgbreite und die Förderung zu fast 80 % sprechen dafür. Des Weiteren betont er, dass dieses Gebäude der Rückzugsort für viele Jugendliche sei und es auch zukünftig das Ziel sein sollte, dort den Kindern und Jugendlichen eine Betreuungsmöglichkeit anzubieten. Aufgrund der Verbesserung der baulichen Anlage soll diese auch für Jugendliche, die sich bisher z. B. im Lustgarten getroffen haben, wieder an Attraktivität gewinnen und eine Heimstatt werden. Er weist daraufhin, dass bei einer weiteren Verschiebung in Folgejahre, die Baukosten erfahrungsgemäß weiter ansteigen werden. 

 

Frau Leo ergänzt, dass die geplanten Fördermittel nur für diesen Förderzweck und auch nur in diesem festgelegten Quartier verwendet werden dürfen. 

 

Frau Fiedler kann dem Vergleich nicht folgen, dass Jugendliche aus dem Lustgarten, die derzeit dort Alkohol konsumieren, sich nach dem Abschluss der Sanierung im Center aufhalten und die dortigen Angebote wahrnehmen. Der Sicherheitsdienst wird dennoch weiter im Einsatz sein, um den Unruhen durch die Jugendlichen im Lustgarten zu begegnen.

 

Herr Schatz ist ebenfalls der Meinung, dass Jugendarbeit wichtig ist und sich das Gebäude gut dafür eignet. Auch er sieht in der Nutzung des Lehrlingswohnheimes keine Alternative, fragt sich allerdings, ob die Sanierungskosten i. H. v. 1 Mio. € bei der derzeitig angespannten Haushaltssituation gerechtfertigt sind, gegenüber anderer notwendiger Maßnahmen.Zudem sei es fraglich, ob die zur Finanzierung vorgesehen Fördermittel, die aus revolvierenden Straßenausbaubeiträgen bestehen, nicht auch für andere Bedarfe im Quartier verwendet werden könnten.

 

Herr Zimmermann stimmt diesem zu und begründet die Vertagung des Beschlusses im Liegenschafts- und Wirtschaftsausschuss damit, dass durch das Gebäudemanagement eine Zustandsklärung und auch die Nutzung des Obergeschosses erarbeitet werden soll, die dann als Beratungsgrundlage hinzugezogen werden soll. 

 

Herr Dorff geht auf die Fragen zum Gebäudezustand ein und erklärt zudem die Zielstellung des zum Tragen kommenden Förderprogramms Soziale Stadt. 

 

Herr Thurm spricht sich für eine Veränderung des derzeitigen Zustandes am Center aus. Aufgrund der Vor-Ort- Begehung und den bisher erarbeiteten Variantenvorschlägen kann er allerding keine Entscheidung zur weiteren Verfahrensweise treffen. 

 

Herr Boks stimmt der Aussage zu, dass es keinen besseren Standort für das Jugendzentrum gibt als das Center. Zur Alternative am Standort Kohlgarten äußert er sich kritisch, auch dieses Objekt erfordert umfangreiche Sanierungsarbeiten und aufgrund des Zuschnittes und der Größe höhere Betriebskosten. Zudem sieht er durch die Wohnbebauung und die Nähe zum dortigen Vereinshaus, neue Probleme auf die Jugendarbeit zukommen. Die konzeptionelle Ausstattung im Center schafft Spielräume für die Steigerung der Kinderzahlen. Für ihn ist das Objekt Center alternativlos.  

 

Herr Gaffert ist ebenfalls der Auffassung, dass der Standort nicht verhandelbar ist. Man müsse auch beachten, dass es bei einer Verschiebung der Maßnahme in Folgejahre zu einem extremen Anstieg bei den Baukosten kommen wird. Der städtische Haushalt wird auch zukünftige in der Lage sein, den Eigenanteil von 164 T€ zu stemmen.

 

Herr Wurzel wünscht eine Prüfung der Argumente zur Nutzung des Objektes am Kohlgarten, um diese den bereits bekannten Varianten gegenüberzustellen. Das reine Abstellen auf die Entfernung, ist für ihn kein Argument. Auch die Nebengebäude sollen in die Betrachtungen einfließen.

 

Herr Dorff sagt den Variantenvergleich bis zum Stadtrat zu. 

 

Herr Boks ergänzt, dass die Jugendarbeit erfahrungsgemäß nicht mit Vereinsarbeit zu vereinbaren ist, insofern würde hier Konfliktpotential entstehen.

 

Herr Dorff teilt mit, dass sich das Objekt Kohlgartenstraße nicht im Fördergebiet befindet und daher für Baumaßnahmen eine Eigenfinanzierung stattfinden muss.

 

Sodann ergeht folgende Empfehlung.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

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