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019/2020 - Stadtrat
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.06.2020
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Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss
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Vorberatung
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09.06.2020
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zur Kenntnis genommen
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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11.06.2020
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geändert beschlossen
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Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
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Vorberatung
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15.06.2020
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geändert beschlossen
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Ordnungsausschuss
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Vorberatung
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16.06.2020
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zur Kenntnis genommen
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Ortschaftsrat Silstedt
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Vorberatung
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17.06.2020
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Ortschaftsrat Schierke
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Vorberatung
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18.06.2020
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zur Kenntnis genommen
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Ortschaftsrat Benzingerode
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Vorberatung
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23.06.2020
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Ortschaftsrat Minsleben
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Vorberatung
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23.06.2020
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Ortschaftsrat Reddeber
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Vorberatung
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29.06.2020
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.06.2020
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abgelehnt
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Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales
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Vorberatung
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25.06.2020
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ungeändert beschlossen
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Stadtrat Wernigerode
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Entscheidung
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02.07.2020
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geändert beschlossen
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Ortschaftsrat Silstedt
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Vorberatung
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08.07.2020
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Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss
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Vorberatung
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Ordnungsausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag ...
Der Wernigeröder Stadtrat folgt der Konstanzer Resolution zum Klimanotstand.
Der Stadtrat von Wernigerode:
- erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe höchster Priorität an.
- bekennt sich dazu, in ihrem Wirkungskreis geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Ziel der
Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu unterstützen.
- berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.
Hierzu wird für sämtliche politische Beschlussvorlagen ab 2020 das Kästchen „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ verpflichtender Bestandteil. Wird die Frage mit „Ja, positiv“ beantwortet, muss die jeweilige Auswirkung in Zusammenarbeit mit der / dem Klimaschutzbeauftragten in der Begründung dargestellt werden.
Wird die Frage mit "Ja, negativ" beantwortet, muss die Beschlussvorlage konkrete und abrechenbare Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich der negativen Klimafolgen vorschlagen.
- stellt fest, dass das im Jahr 2014 beschlossene Klimaschutzkonzept nicht ausreicht und abrechenbar überarbeitet / ausgebaut werden muss.
- fordert im Verwaltungsbericht der Stadt Wernigerode ab dem Jahr 2020 eine Ausweisung der im jeweiligen Berichtszeitraum erfolgten klimarelevanten Entwicklungen und Maßnahmen. Der Oberbürgermeister schlägt dem Stadtrat dazu ein geeignetes Kriterien- und Kennzahlensystem vor.
- fordert den städtischen Bau- und Umweltausschuss auf, unter Einbeziehung der Vorschläge aus allen Fraktionen, anderen Ausschüssen, den Ortschaftsräten und der Bevölkerung bis zum Ende des Jahres 2020 einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, der das Klimaschutzkonzept ergänzt.
Einwohner der Stadt Wernigerode sollen medienwirksam über ihr Einbringungsrecht (z.B. in den Ausschusssitzungen oder durch Kontaktaufnahme mit einzelnen Fraktionen / Stadträten) informiert werden. Dieser Katalog soll vor der Beschlussfassung im Stadtrat im Zuge einer Bürgerbeteiligung 4 Wochen lang öffentlich ausgelegt und im Web- Auftritt der Stadt Wernigerode präsentiert werden.
- fordert auch die städtischen Beteiligungen dazu auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen und dem Stadtrat dazu bis September 2020 Bericht zu erstatten.
- bekennt sich dazu, sozialen Härten, die durch Klimaschutzmaßnahmen entstehen können, im eigenen Wirkungskreis entgegenzuwirken. Dies schließt die Unternehmen, an denen die Kommune beteiligt ist, ausdrücklich mit ein.
Anlage/n ...
Begründung:
Art. 20 a Grundgesetz verpflichtet den Staat - auch in Verantwortung für die künftigen Generationen- die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung zu schützen und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung umzusetzen. Dieser grundgesetzliche Auftrag wird seit mehr als 40 Jahren augenscheinlich bewusst ignoriert. Seit mehr als 40 Jahren ist der Klimawandel bekannt, sind seine Auswirkungen beschrieben.
Allen Warnungen der Wissenschaft zum Trotz steigen die CO2-Emissionen und damit die Erderwärmung immer weiter an. Laut Sonderbericht des UN-Klimarates IPCC bleiben uns nur noch 10 Jahre, um die bereits stattfindende Erderwärmung auf + 1,5 Grad zu begrenzen und damit die verheerendsten Folgen des Klimawandels abzuwenden. Unsere Zukunft und der Fortbestand unseres Planeten (wie wir ihn kennen) stehen auf dem Spiel. Wir müssen daher JETZT handeln - auf kommunaler Ebene, wie auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene.
Die Ausrufung des Klimanotstandes ist dabei nicht nur ein Bekenntnis zur Zukunft der jungen Generation der Stadt Wernigerode, sondern bildet vielmehr die Grundlage, um Klimaschutzmaßnahmen schneller umzusetzen und die dafür benötigten Finanzmittel umzuwidmen. Setzen Sie mit der Ausrufung des Klimanotstandes ein Signal gegen den Klimawandel (= Klimakrise) und für die Menschen unserer Stadt und unser aller Zukunft!
gez. Sabine Wetzel (B 90/ DIE GRÜNEN) gez. Dr. Tina Sasse (B 90/ DIE GRÜNEN)
gez. Rainer Schulz (B 90/ DIE GRÜNEN) gez. Jana Theuring (B 90/ DIE GRÜNEN)
gez. Prof. Bernhardt Zimmermann (B 90/ DIE GRÜNEN)
gez. Kevin Müller (SPD) gez. Dr. Matthias Bosse (SPD)
gez. Thomas Schatz (DIE LINKE.) gez. Ruth Fiedler (DIE LINKE.)
gez. Evelyn Eilert (DIE LINKE.) gez. Thomas Schönfelder (DIE LINKE.)
gez. Inge Lande (DIE LINKE.) gez. Melanie Schönfelder (DIE LINKE.)