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Prof. Dr. Zimmermann erläuterte die Vorlage.

 

Oberbürgermeister Gaffert wies auf die geänderte Beschlussvorlage (Beiblatt 019/03/2020) vom 11.06.2020 hin, welche kurzfristig nachgereicht wurde.

 

Ausschussvorsitzender Müller merkte an, dass die Vorlage fraktionsübergreifend bereits mehrere Unterzeichner gefunden hat.

 

Herr Diesener bat um Informationen, inwieweit diese Beschlussvorlage finanzielle Auswirkung mit sich bringt.

 

Oberbürgermeister Gaffert erwartet für den Hochbau 15-25 % Mehrkosten, für weitere Bereiche sei eine seriöse Schätzung schwierig, dies wird sich im Einzelfall darstellen.

 

Herr Diesener verwies in diesem Zusammenhang auf die Beschlüsse im Kreistag.

 

Frau Fiedler erklärte, dass Sie die Diskussion um den Begriff zwar verstehe, ein Anschluss an die etablierte Eigenbezeichnung „Resolution zum Klimanotstand“ aber notwendig sei, da man nur dann zu den Städten zählen würde, welche den Klimanotstand ausgerufen haben. In Sachsen-Anhalt seien kaum Städte beteiligt, weshalb man eine positive Vorreiterrolle übernehmen könnte.

 

Auch Herr Thurm stimmt grundsätzlich mit der Vorlage überein, findet den Begriff „Klimanotstand“ jedoch ungünstig gewählt. In den vergangenen Jahren wurde den klimatischen Gesichtspunkten bei den Entscheidungen der Stadt schon Rechnung getragen.

 

Oberbürgermeister Gaffert findet den Begriff „Klimanotstand“ nicht angemessen und verwies auf die Änderungsvorlage.

 

Herr Boks äußerte, dass die Frage des Standards der Klimarelevanz von Projekten, so wie z.B. auch Barrierefreiheit, zu beantworten sei.

 

Herr Winkelmann führt aus, das bei jeder polit. Entscheidung immer die klimarelevanten Aspekte beurteilt werden sollten und dass alle Stadträte diese Einstellung auch teilten. Es stellt sich daher die Frage, ob die Resolution zum Klimanotstand notwendig sei, zudem sei zukünftig auch mit strengeren Regularien durch den Gesetzgeber für den Klimaschutz zu rechnen.

 

Ausschussvorsitzender Müller stellte klar, dass kein „Notstand“ i.S.d. Wortes ausgerufen würde.

 

Prof. Dr. Zimmermann bemerkte, dass die Verpflichtung zur Prüfung von Vorlagen ein wesentlicher Bestandteil des Antrages sei. Hierfür solle das Augsburger Modell als Grundlage dienen. Der Anschluss an die Marke „Resolution zum Klimanotstand“ wird empfohlen.

 

Herr Schatz gab zu bedenken, umso mehr Kommunen sich der Initiative anschließen würden, desto weniger Regulierungen gäbe es durch den Gesetzgeber.

 

Im Anschluss ließ Ausschussvorsitzender Müller über den Änderungsantrag zur Überschrift „Resolution zum Klimanotstand“ abstimmen.

 

Gemäß der Vorlage der Stadtverwaltung solle es künftig heißen: „Resolution zur Klimaschutzinitiative“

 

3 Ja-Stimmen  5 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

 

Somit wurde die Vorlage abgelehnt.

 

Anschließend folgte die Abstimmung zum neuen Beschlusstext, s. Vorlage 019/03/2020

 

5 Ja-Stimmen  3 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

 

Der neue Beschlusstext wurde angenommen.

 

Zuletzt wurde die nun geänderte Vorlage 019/2020 zur Abstimmung gestellt.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

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