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Beratungsfolge

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  1. Die Stadt Wernigerode begrüßt die Umwidmung der Liebfrauenkirche in eine Kulturkirche und wird das Vorhaben der Kulturstiftung finanziell unterstützen.

 

  1. Der notwendige Eigenanteil der Kulturstiftung in Höhe von bis zu 990.000 € wird durch die Stadt Wernigerode als zweckgebundener Zuschuss bereitgestellt.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den notwendigen Eigenanteil in Höhe von bis zu 990.000 € für die Sanierung der Liebfrauenkirche in der mittelfristigen Haushaltsplanung der Stadt Wernigerode zu berücksichtigen. Entsprechend den Maßgaben des Fördermittelgebers soll der Zuschussbedarf in drei Teilbeträgen von je 330.000 € für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 eingeplant werden.

 

  1. Die Bereitstellung des Zuschusses erfolgt vorbehaltlich einer bestätigten Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt.

 

  1. In einer gesonderten Vereinbarung zwischen der Stadt Wernigerode und der Kulturstiftung werden die unentgeltlichen Nutzungsrechte der Stadt Wernigerode geregelt.

         

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Finanzielle Auswirkungen:

Produkt Heimat- und Kulturpflege,

Sachkonto Zuschüsse an übrige Bereiche (2.8.1.01.53180)

990.000 € (je 330.000 € 2019, 2020 und 2021)

 

     

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Begründung:

Die Gemeinde St. Sylvestri und Liebfrauen kann aus wirtschaftlichen Gründen das Kirchengebäude der Liebfrauenkirche in Wernigerode nicht mehr unterhalten. Sie hat es daher an die Kulturstiftung Wernigerode für 1,00 € verkauft. Die Kulturstiftung beabsichtigt, die Kirche zu einer Kulturkirche mit etwa 550 Plätzen umzubauen und nach der Sanierung auf eigene Rechnung zu betreiben. Dies wird möglich, da das Projekt im Wettbewerb Sachsen-Anhalt Kulturerbe (EFRE) auf Platz 14 der Prioritätenliste gesetzt und damit für die Realisierung ausgewählt wurde. Der Förderbescheid wird durch die EU im Sommer/Herbst 2018 zugestellt.

 

Die Baukosten betragen 4.900.000 €, die zu 80% (3.984.000€) durch EFRE-Fördermittel des Landes Sachsen-Anhalt gedeckt sind. Der Eigenanteil der Kulturstiftung beträgt 20 %, mithin 990.000 €.

 

Zeitnah muss Klarheit darüber geschaffen werden, ob die Kulturstiftung einen Förderantrag bei der Investitionsbank zum 30.6.2018 einreichen kann. Dafür ist es notwendig, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Für die Gesamtfinanzierung ist der Eigenanteil unabdingbar. Er kann von der Kulturstiftung nicht aufgebracht werden.

 

Mit der Sanierung der Liebfrauenkirche wird ein geschütztes Einzeldenkmal im denkmalgeschützten Innenstadtbereich der Stadt Wernigerode erhalten und einer dauerhaften Nutzung zugeführt. Die Kulturkirche würde die Burgstraße aufwerten und entspräche der städtebaulichen Konzeption der Stadt Wernigerode.

 

Im vom Stadtrat am 6.10 2011 beschlossenen Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Altstadt-Wernigerode ist die Maßnahme Liebfrauenkirche als eines von sechs Schlüsselprojekten der Altstadtentwicklung herausgearbeitet. Der Sanierungsbedarf, die fehlende Nutzungsperspektive, ein funktioneller Zusammenhang zum ebenfalls ungenutzten ehemaligen Pfarrhaus Liebfrauenkirchhof 3/4 und insbesondere die hiermit verbundene Aufwertung und höhere Frequentierung der Burgstraße waren maßgebliche Gründe für die Priorisierung dieses Projektes.

 

Das Philharmonische Kammerorchester Wernigerode erhält eine angemessene und dauerhafte Proben- und Spielstätte und damit arbeitnehmergerechte Arbeitsbedingungen. Die Qualität und die Effektivität des Orchesters für die Stadt und die touristische Wirksamkeit werden erheblich verbessert. Das touristische Angebot der Stadt Wernigerode wird um eine weitere Attraktion erweitert. Die Bedingungen für Chöre der Stadt und Umgebung, Schulchöre, die Musikschule, den Rundfunkjugendchor, die städtischen Festivals (Brahms-Chorfestival, Klavierwettbewerb) aber auch für städtische Festveranstaltungen jeder Art, Auszeichnungen, Empfänge, repräsentative Veranstaltungen, Gastveranstaltungen des mdr usw. werden stark verbessert.

 

Im Falle des Scheiterns des Projektes ist ein Verfall der Kirche nicht auszuschließen, da weder die notwendigen finanziellen Ressourcen noch ein Nachnutzungskonzept vorhanden sind.

 

Die notwendige Deckung ist durch die Haushaltsplanung 2019, 2020 und 2021 derzeit nicht gegeben. Der Zuschuss würde eine weitere Belastung des Ergebnisplans der entsprechenden Haushaltsjahre zur Folge haben. Die notwendigen Einsparungen müssten aus dem Gesamthaushalt erfolgen.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen       

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