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Herr Wurzelt stellte gleich zu Beginn fest, dass er die Diskussion auf die finanziellen Aspekte beschränken und keine inhaltliche Debatte führen möchte.

 

Herr Fischer führte ein und erläuterte, dass es sich um einen politischen Grundsatzbeschluss handelt, wobei der konsumtive Zuschuss von 990.000 € den die Stadt zahlen soll, als Obergrenze zu sehen ist.

Die Höhe des Zuschusses könnte, durch Spenden die die Stiftung sammelt, verringert werden.

Eine Finanzierung über den Zuschuss von 990.000 € ist damit nicht verpflichtend. Herr Fischer erklärte weiterhin, dass die Kommunalaufsicht keine rechtliche Verpflichtung des Oberbürgermeisters sieht, einen Deckungsvorschlag für die Kulturkirche ohne bestehenden Grundsatzbeschluss zu unterbreiten. Die Haushaltsabschlüsse von 2014 bis 2017 liegen noch nicht vor. Es besteht aber eine hinreichende Sicherheit, dass ein Überschuss von ca. 6 Mio. EURO erwirtschaftet wurde. Dieser Überschuss könnte für die Kulturkirche genutzt werden. Herr Fischer stellte ebenfalls dar, dass auch die Pflichtaufgaben nicht vergessen werden dürfen.

Weiterhin führte er aus, dass der Marstall in Verantwortung der GWW liegt. Ein eventueller Verkauf kann daher nur durch die GWW erfolgen, ob dies überhaupt lohnenswert wäre, kann nur die Gesellschaft entscheiden. Das Amt für Kultur würde bei zukünftigen Veranstaltungen die Kulturkirche bevorzugen, da diese gratis und auch im Winter nutzbar wäre. Herr Fischer stellte aber klar, dass nicht beabsichtigt ist, sich an der Stiftung zu beteiligen und für Folgekosten aufzukommen. Er fasste zusammen, dass es möglich wäre den Zuschuss für die Kulturkirche aus dem Überschuss zu finanzieren, aber eine klare Prioritätensetzung der Stadträte erforderlich ist, ob dieses Geld für Pflicht- oder freiwillige Aufgaben verwendet werden soll.

Herr Schatz fragte, ob ein nachfolgender Stadtrat die Möglichkeit hat, sich gegen den dann eventuell bestehenden Grundsatzbeschluss zu entscheiden und stellte dar, dass der jährliche Zuschuss bereits jetzt in den Haushalt eingearbeitet werden sollte, um mittelfristig eine realistische Darstellung der Zahlen zu haben. Herr Fischer antwortete, dass der Grundsatzbeschluss auch für den folgenden Stadtrat bindend wäre und dass eine Darstellung in dem momentanen Haushaltsentwurf nicht sinnvoll ist, da es sich noch um eine Beschlussvorlage handelt, deren Auswirkung den Haushalt 2019 beträfe.

Herr Prof. Dr. Zimmermann stellte klar, dass er dem Haushalt nicht zustimmen kann, da der Zuschuss für die Kulturkirche im aktuellen Haushaltsentwurf nicht enthalten ist. Außerdem fragte er, da es eine Finanzierungszusicherung bis 2024 für das Kammerorchester gibt, was nach 2024, bei einer möglichen Fusionierung des Kammerorchesters mit dem Orchester aus Halberstadt, passieren würde. Herr Wurzel stellte fest, dass die Stadt dazu keine Aussage treffen könnte. Herr Fischer sieht das Kammerorchester als Hauptmieter der Kulturkirche, aber die Stiftung ist bei der Bewirtschaftung in der Verantwortung.

Herr Weber empfand die momentane Diskussion als irritierend, im vorhergehenden Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss, wurde die Erhöhung der Grundsteuer diskutiert und nun kommtglicherweise eine weitere freiwillige Aufgabe hinzu. Er fragte, wie die Stadt sich die Finanzierung vorstelle und was dafür gestrichen werden müsste, ob das Geld nicht besser in Schulen investiert wäre. Laut Herrn Weber steht die Kulturkirche auf Platz 14 der Fördermittelliste, wobei nur 12 Projekte förderfähig wären. Er möchte wissen, welche Auswirkung dies hätte.

Herr Dorff antwortete, dass die Stiftung die Bestätigung hat, dass wenn die Stadt den Zuschuss zahlt, das Projekt auch gefördert werden würde. Auch stellte Herr Dorff nochmal klar, dass die Zahlung des Zuschusses aus dem Überschuss der vorangegangen Haushaltsjahre erfolgen könnte. Die Stadträte können sich nun positionieren, ob sie den Zuschuss für die Kulturkirche geben möchten oder andere Projekte favorisieren.

Herr Thurm fragte nach, was passieren würde, falls die Fördermittel und der Zuschuss nicht reichen würden. Herr Fischer antwortete, dass die Stadt nicht selbst der Bauherr ist und damit die Stiftung allein in der Verantwortung steht. Es handelt sich nicht um ein Projekt der Stadtverwaltung.

Herr Schatz lobte zunächst die sachliche Diskussion und fragte, wie sich die 6 Mio. EURO Überschuss zusammensetzten. Herr Hulzer erläuterte, dass es sich um das vorläufige Saldo der Jahresabschlüsse von 2014-2017 handelt, die noch nicht feststehen, da die Jahresrechnungen sich noch in der Bearbeitung befinden. Herr Schatz stellte klar, dass jedem Stadtrat der für die Kulturkirche stimmt, bewusst sein muss, dass eine andere Aufgabe dafür gestrichen oder die Gebühren erhöht werden müssen. Der Überschuss wäre seiner Meinung nach besser für die Francke-Schule, die dringend saniert werden müsse, eingesetzt.

Frau Mattersberger erklärte, dass sie die Kulturkirche als Gewinn für die Stadt Wernigerode sieht.

 

Herr Wurzel fasste zusammen, dass der Haushaltsentwurf 2018 aus zeitlichen Gründen nun nicht mehr angepasst werden sollte. Die Mittel werden erst 2019-21 benötigt, daher ist zur nächsten Haushaltsaufstellung die Diskussion möglich, wie die Finanzierung erfolgen könnte. Er hielt fest, dass es sich um eine politische Entscheidung handeln würde.

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

2

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

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