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Herr Jörn (Fraktion SPD) erläutert die Beschlussvorlage. Für die Sanierung der Liebfrauenkirche, welche die Kulturstiftung bereits erworben habe, soll ein Eigenanteil der Stadt Wernigerode in Höhe von 990.000,-- €, aufgeteilt auf die Jahre 2019, 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt werden. Dieser Eigenanteil soll vorbehaltlich der Bestätigung der Fördermittel durch das Land Sachsen-Anhalt in die Haushaltsplanung eingestellt werden. Nach der Sanierung wird die Kulturstiftung die Kulturkirche auf eigene Rechnung betreiben. Die gesamten Baukosten belaufen sich auf 4.900.000,-- €, wobei der Eigenanteil der Stadt 20% betragen wird.

 

Herr Pöhlert (Fraktion die Linke) sagt, dass er bereits Vorschläge zur Umgestaltung der Liebfrauenkirche zu einem Kolumbarium gemacht habe, wodurch für die Stadt keinerlei Kosten entstünden. Er nennt Vergleichsbeispiele aus Erfurt. Des Weiteren sieht er die Parkplatzsituation in der oberen Burgstraße kritisch. Auf Grund der angespannten Haushaltslage der Stadt Wernigerode sei es nicht möglich diesen Eigenanteil aufzubringen.

 

Frau Dr. Tschäpe (Fraktion SPD) bestätigt, dass der Zeitpunkt zur Einstellung des Eigenanteils in der geforderten Höhe sehr ungünstig sei. Allerdings gebe es keine andere Möglichkeit zu Inanspruchnahme der Fördermittel und zur Umsetzung des Vorhabens.

 

Herr Prof. Zimmermann (Bündnis 90/Die Grünen/Piraten) sagt, dass die Stadt Wernigerode in den nächsten Jahren über ein Haushaltdefizit von 3 Mio. Euro verfügen wird. Somit ist es nicht möglich weitere 330.000,-- € jährlich als Eigenanteil für die Sanierung der Liebfrauenkirche in den Haushalt einzustellen. Bereits bestehende Verträge, die unter anderem die Investitionsvorhaben in Schierke betreffen, müssen umgesetzt werden. Daher schlägt er vor, dass die Kulturstiftung versuchen soll über private Investoren den Betrag von 1 Mio. Euro selber aufzubringen. Als privater Investor käme auch zum Beispiel Herr Bürger infrage.

 

Frau Hottenrott verdeutlicht, dass EFRE Fördermittel nur in Anspruch genommen werden können, wenn keine Gewinne erwirtschaftet werden. Ein privater Investor würde diese Möglichkeit nicht haben und somit käme die Variante der Finanzierung aus dem privaten Bereich nicht infrage.

 

Frau Fiedler (Fraktion die Linke) sagt, dass sie einige Unstimmigkeiten festgestellt habe und möchte wissen, warum die Beschlussvorlage erst so spät eingebracht worden sei. Beim Online-Voting habe die Mehrheit der Bürger dagegen gestimmt. Nach ihrer Meinung sei es nicht üblich erst nach dem Kauf des Gebäudes über die Finanzierung zu verhandeln. Nach ihrer Kenntnis verzeichnet die Bewirtschaftung des Marstalls Verluste. Sie fordert vom Investor eine Aufstellung über die Kosten, die Einnahmen und die Parkplatzregelungen. Die Lage im oberen Bereich der Burgstraße hält sie für nicht optimal.

 

Frau Hottenrott beantwortet die Fragen:

  1. Die Planung der Umgestaltungen der Liebfrauenkirche wurde vor 15 Jahren begonnen und eine Marktanalyse durch die Hochschule Harz erstellt.
  2. In der Vergangenheit konnte das Betreiberkonzept nicht schlüssig vorgestellt werden.
  3. Es gab kein entsprechendes rderprogramm.
  4. Zeitpunkt: durch die EFRE rderung bestünde die Chance zur Sicherung des Kulturerbesr die Stadt Wernigerode.

 

Frau Fiedler (Fraktion die Linke) möchte wissen, warum die Kirche das Haus schon vorher verkauft habe.

 

Frau Hottenrott antwortet, dass ein Gremium in Magdeburg die Konzepte geprüft habe und die Kulturstiftung dadurch überhaupt erst in diese Rangfolge, neben Projekten aus Quedlinburg, Ilsenburg, Dessau-Wörlitz und Bad Lauchstädt aufgenommen worden sei.

Frau Hottenrott weist darauf hin, dass es seit 15 Jahren keine 80 % ige Förderung mehr gegeben habe und verdeutlicht, dass es sich um eine einmalige Chance für Wernigerode handele. Der Nachweis der Eigenmittel muss bis zu 30.06.2018 erbracht werden. Falls das nicht der Fall sein sollte, würde das Projekt in Wernigerode wegfallen und ein anderes in der Rangliste nachrücken. Die Stadträte können sich auf der Internetseite des Kultusministeriums Magdeburg informieren. Frau Hottenrott erläutert weiterhin, dass die Sanierungskosten und die Machbarkeit anhand von Referenzobjekten betrachtet und ausgewertet wurden. Die Konzertkirche soll Konzertsaal und Übungssaal für das Philharmonische Kammerorchester Wernigerode werden. Weitere 10 Veranstaltungen würden die Kosten decken. Bezüglich der Stellplatzfrage sei der private Parkplatz an der Schönen Ecke im Gespräch und es bestünde die Möglichkeit diesen um ein weiteres Parkdeck zu erweitern.

 

Herr Richter (Fraktion CDU/H&G) verdeutlicht, dass Herr Schulze bereits die Projekte: Kloster Drübeck, Schloss Ilsenburg und Remise Wernigerode sehr erfolgreich umgesetzt habe und er über umfangreiche Fachkenntnisse verfügt. Für die Burgstraße ist die Schaffung einer Konzertkirche eine einmalige Chance zu deren Belebung.

 

Herr Härtel (Fraktion die Linke) sagt, dass die Vorlage nach seiner Meinung ein „Luftschloss“ sei und er fordert Vorschläge zur Finanzierung in den  nächsten 3 Jahren. Er erwartet, dass die Verwaltung mögliche einzusparende Leistungen bekannt gibt.

 

Frau Dr. Tschäpe (Fraktion SPD) sagt, dass diese Herangehensweise an die Finanzierung nicht ungewöhnlich sei.

 

Herr Prof. Zimmermann (Bündnis 90/Die Grünen/Piraten) weist daraufhin, dass die Stadt verpflichtet sei den Eigenanteil zu leisten - wenn das Land die Fördermittelzusage erteilt.

 

Herr Linde (Fraktion CDU/H&G) möchte wissen, ob es bei der EFRE Förderung zu Doppelbezuschussungen kommen könnte.

 

Frau Hottenrott antwortet, dass es sich um kein „Luftschloss“ handelt, denn die Kulturstiftung habe an der bisherigen Umsetzung gewissenhaft gearbeitet. Es gebe nur jetzt diese einmalige Chance für die Stadt Wernigerode für jeden gezahlten Euro - vier Euro Fördermittel zu erhalten. Sollte die Entscheidung nicht getroffen werden, dann könnten zukünftig die Gesamtkosten für die Stadt Wernigerode anfallen. Des Weiteren ist diese Form eines Konzertsaals einmalig im Umkreis von 50 km.

 

Frau Fiedler (Fraktion die Linke) verdeutlicht, dass nicht die Grundsteuer erhöht werden könne um eine Kulturkirche zu finanzieren.

 

Herr Pöhlert (Fraktion die Linke) sagt, dass er sich als Stadtrat in einer Zwangslage sieht, da er die Entscheidung bis zum Juni 2018 treffen muss und kritisiert diesen Zeitdruck. Er weist darauf hin, dass bereits die Umsetzung der Investitionen in Schierke den städtischen Haushalt immens belasten würden.

 

Herr Jörn schlägt vor, dass in die Überlegungen zur Finanzierung der Konzertkirche die Veräußerung des Marstalls mit einbezogen werden könnte.

 

Frau Dr. Tschäpe (Fraktion SPD) weist daraufhin, dass der Fördermittelbindungszeitraum für den Marstall abgelaufen sei.

 

Herr Mänz (Fraktion CDU/H&G) sagt, dass bei Zustimmung zur Konzertkirche, der Verkauf des Marstalls erfolgen müsse, da die Kosten für beide Veranstaltungsgebäude zu teuer sind. 

 

Frau Hottenroth sagt, dass Sponsoren für die Konzertkirche bereits signalisiert hätten, für einzelne Bauteile Kosten zu übernehmen.

 

Frau Fiedler (Fraktion die Linke) sagt, dass sie das Vorhaben Kulturkirche generell zwar befürwortet, aber dieses nach ihrer Meinung nicht umsetzbar sei, da die Gelder nicht vorhanden sind.

 

Herr Härtl (Fraktion die Linke) möchte vermeiden, dass der Tenor entsteht, die städtischen Gesellschaften seien die Finanzgeber für solche Vorhaben und er spricht sich gegen die Veräußerung des Marstalls aus. „Es könne nicht sein, dass auf dem Rücken der Mieter und Mieterinnen der GWW solche Finanzierungen stattfänden.“

 

Frau Hottenrott sagt, dass es sich um zwei völlig unterschiedliche Profile bei dem Vergleich Marstall und Konzertkirche handele.

 

Herr Linde (Fraktion CDU/H&G) stellt den Antrag auf Vertagung.

 

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

 

 

1

Enthaltungen

 

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