Begründung:
Eine Wärmeversorgung aus dem örtlichen Fernwärmenetz hilft lokal Energie einzusparen und CO2-Emissionen zu reduzieren, da beim Prozess der Kraft-Wärme-Kopplung aus Erdgas gleichzeitig Strom und Wärme gewonnen werden. Der Strom wird ins Elektroenergienetz eingespeist, und die Wärme wird über Fernwärmeleitungen zu den einzelnen Verbrauchern transportiert. Durch die kombinierte Strom- und Fernwärmeerzeugung in den Blockheizkraftwerken werden die Luftschadstoffbelastungen insgesamt reduziert. Somit besteht ein dringendes öffentliches Interesse die bestehenden Fernwärmeversorgungsgebiete in der Stadt Wernigerode zu erweitern, um die Energiebilanz der Stadt zu verbessern und den Zielvorgaben des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Wernigerode sowie des „Klima-Bündnis“, welchem die Stadt Wernigerode seit 1995 angehört, weiterhin gerecht zu werden.
Bereits im August 2015 wurde eine Untersuchung zum „CO2-Einsparpotenzial durch den Fernwärmenetzausbau in der Stadt Wernigerode“ vorgelegt (Anlage 5). Im Ergebnis kann „durch die Versorgung der Erweiterungsgebiete […] eine CO2-Einsparung rund 1.548 t/a erreicht werden.“ „Das CO2-Einsparpotenzial einer vollständigen Versorgung der Erweiterungsgebiete mit Fernwärme der Stadtwerke Wernigerode summiert sich demnach auf 1.548 t/a bzw. 50 % im Vergleich zum Status quo. Pro kWh Endenergie entspricht dies einer Einsparung von knapp 118 g CO2.“
Um jedoch die erforderlichen Gebietserweiterungen vornehmen zu können ist die Überarbeitung der Fernwärmesatzung der Stadt Wernigerode erforderlich. Ebenso wurden zwischenzeitlich geänderte Gesetzesgrundlagen angepasst und der Satzungstext soll insgesamt stringenter und die verwendeten Begriffe vereinheitlicht werden.
Da diese Überarbeitung sehr umfangreich war, wurde nicht eine erneute Änderung der Satzung vorgenommen, sondern die Satzung der Stadt Wernigerode über den Anschluss von Grundstücken an die Fernwärmeversorgung, kurz Fernwärmeanschlusssatzung, wird neu aufgestellt.
Um rationelle, klar definierte und rechtlich eindeutige Gebietsabgrenzungen zu erreichen, haben im Rahmen der Überarbeitung der Satzung unter anderem mehrfach Gespräche und Abstimmungen auch zum Satzungsinhalt mit der Stadtwerke Wernigerode GmbH als leitendes Wirtschaftsunternehmen stattgefunden.
Die vorgenommenen Anpassungen sind der Synopse (Gegenüberstellung der 2. und 3. Satzungsänderung zu der Neufassung) zu entnehmen (Anlage 3). Die neuen und konkretisierten Gebietsausweisungen sind in verschiedenen Plänen dargestellt.
Die Neuaufstellung der Fernwärmeanschlusssatzung wurde bereits 2015 (Beschlussvorlage Nr. 042/2015) in den verschiedenen Ausschüssen diskutiert. Im Ergebnis wurden Änderungsvorschläge zu dieser Beschlussvorlage vorgebracht. Diese und weitere durch die neuerliche Überarbeitung erforderlich gewordenen Anpassungen sind in der Anlage 4 aufgeführt.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt in seinem letzten Prüfbericht („Bericht über die turnusmäßige überörtliche Prüfung der Stadt Wernigerode“) vom Dezember 2016 zu dem Ergebnis kommt, dass „der Erlass einer Fernwärmeversorgungssatzung nach den nunmehr geltenden Rechtsvorschriften und die erforderliche Neufassung der Versorgungsgebiete […] zeitnah erfolgen“ sollten.
Gaffert
Oberbürgermeister
Anlage
1. Satzungstext
2. Begründung
3. Synopse
4. Änderungen in der Fernwärmeanschlusssatzung von 2015 zu 2017
5. „CO2-Einsparpotenzial durch den Fernwärmenetzausbau in der Stadt Wernigerode“, infas
enermetric Consulting GmbH, August 2015