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Frau Gorr erklärt sich erneut für befangen und verlässt den Beratungstisch. Es sind noch 29 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates zur Abstimmung anwesend.

 

Herr Dorff erläutert zur Frage der Befangenheit einzelner Stadträte:

Im letzten Stadtrat wurden im Rahmen der Abstimmung zur Fernwärmesatzung die Stadträte als Aufsichtsratsmitglieder aufgefordert, den Verhandlungstisch wegen einer möglichen Befangenheit zu verlassen. Hierdurch sollte vermieden werden, dass öffentlich der fälschliche Eindruck entstünde, zusätzliche Einnahmen der Stadtwerke stünden im Vordergrund.

 

§ 33 Abs.2 Nr.3 KVG LSA erklärt zwar ein Mitwirkungsverbot für Aufsichtsräte. Am Ende des Satzes ist aber festgehalten, dass dies nicht gilt, wenn sie dem Aufsichtsrat als Vertreter der Kommune angehören. Im Ergebnis hatte also Herr Schatz recht, wobei es auf die Zielsetzung der Satzung nicht ankommt.

 

Nach § 33 Abs.5 KVG LSA ist der Beschluss zunächst unwirksam; die Verletzung der Verfahrensvorschrift wäre zwar nach § 8 Abs.3 KVG LSA nur dann beachtlich, wenn dies binnen Jahresfrist schriftlich gerügt würde. Da aber die Stadtwerke Rechtssicherheit für die Investition benötigen, müssen wir die Abstimmung im Stadtrat wiederholen. Es dürfen also auch alle Aufsichtsräte mitbestimmen.

 

Die Beschlussvorlage wird nochmalig zur Abstimmung gestellt.

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Beschluss

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Neuaufstellung der Satzung der Stadt Wernigerode über den Anschluss von Grundstücken an die Fernwärmeversorgung – Fernwärmeanschlusssatzung -.

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Abstimmungsergebnis:

22

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

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