Herr Nadler und Frau Ehelebe informieren zur Beschlussvorlage und zur Historie der Fernwärmeanschlusssatzung, die bereits 1993 mit der Ursatzung begann. 2015 wurde eine Neuaufstellung der Fernwärmeanschlusssatzung in verschiedenen Ausschüssen diskutiert, im Stadtrat wurde diese abgelehnt. In der in der heutigen Ausschusssitzung behandelten Satzung wurde eine Härtefallregelung eingearbeitet sowie die Möglichkeit der Nutzung von teilweiser Fernwärme und regenerativer Energie. Die neue Satzung ermöglicht den Bewohnern von Straßen, die sich innerhalb des Satzungsgebietes befinden, sich bei unbilliger Härte vom Anschlusszwang befreien zu lassen, auch jene mit Altanschlüssen. Das Wohngebiet Seigerhüttenweg wurde als Versorgungsgebiet herausgenommen und die Betriebe Am Kupferhammer in das Versorgungsgebiet aufgenommen. Auch der Landesrechnungshof S-A empfiehlt in einem Prüfbericht vom Dezember 2016 den zeitnahen Erlass einer überarbeiteten Fernwärmeversorgungssatzung.
Herr Siegel hofft, auf ein deutliches Ja mit der Aufnahme der Änderungen für die Satzung. Richterlich ist festgestellt, dass die Kommunen solche Satzungen erlassen dürfen.
Herrn Winkelmann stört der Zwang. Er möchte als Hausbesitzer selbst über seine Heizung entscheiden.
Herr Nadler sagt, es gibt seit der Rechtskraft der Satzung vor 25 Jahren keine Beschwerden oder Streitfälle und kaum jemanden, der es bereut hat, sich angeschlossen zu haben.
Herr Härtel befürwortet die Aufnahme der Betriebe am Kupferhammer in die Satzung.
Frau Wetzel lehnt den Anschlusszwang ab und findet in den Unterlagen den Punkt zur Nutzung teilweiser Fernwärme und regenerativer Energie nicht. Frau Ehelebe weist auf § 4 Abs. 3 letzter Satz hin. Auch die Luftverschmutzung durch die HSB führt Frau Wetzel auf. Auf der einen Seite der Anschlusszwang zur Reduzierung der Schadstoffbelastung, auf der anderen Seite die Luftverschmutzung durch die HSB.
Herr Adelsberger fragt nach, ob es richtig ist, dass alle Kunden aus den Altgebieten vom Netz gehen können, wenn sie es entsprechend begründen können. Dies wird bejaht. Die Satzung ist dadurch liberaler, als die geltende.
Herr Bergmann findet, dass die Satzung angepasst wurde und beschlossen werden kann.
Herr Neumann möchte wissen, warum der Seigerhüttenweg aus dem Versorgungsgebiet herausgenommen wurde. Auf die Änderung 42/03/2015 der BV 42/2015, Einreicher Herr Härtel, wird verwiesen.
Herr Siegel ist der Meinung, wenn die Attraktivität der HSB erhalten bleiben soll, gehören Dampfloks dazu.
Herr Nadler informiert, dass eine kleine Fläche am Ziegelbergsweg in das Versorgungsgebiet aufgenommen wurde.