Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss - 11.06.2020
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||
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Ö 1 | |||||||||||||||
Ö 2 | |||||||||||||||
Ö 3 | |||||||||||||||
Ö 4 | |||||||||||||||
Ö 5 | 011/2020 | ||||||||||||||
Ö 6 | 019/2020 | ||||||||||||||
Ö 7 | 016/2020 | ||||||||||||||
Ö 8 | 040/2020 | ||||||||||||||
Ö 9 | 042/2020 | ||||||||||||||
VORLAGE Der Stadtrat beschließt: Die Verlängerung des Optionszeitraumes gem. § 27 Abs. 22a UStG-E um zwei Jahre bis zum 31.12.2023. Ein erneuter Antrag gegenüber dem Finanzamt ist nicht erforderlich.
11.06.2020 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 9 - ungeändert beschlossen
24.06.2020 - Hauptausschuss Ö 10 - ungeändert beschlossen
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung. 02.07.2020 - Stadtrat Wernigerode Ö 8 - ungeändert beschlossen Beschluss Der Stadtrat beschließt: Die Verlängerung des Optionszeitraumes gem. § 27 Abs. 22a UStG-E um zwei Jahre bis zum 31.12.2023. Ein erneuter Antrag gegenüber dem Finanzamt ist nicht erforderlich.
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N 10 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 11 | Informationen und Anfragen |