Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt:

Die Verlängerung des Optionszeitraumes gem. § 27 Abs. 22a UStG-E um zwei Jahre bis zum 31.12.2023. Ein erneuter Antrag gegenüber dem Finanzamt ist nicht erforderlich.

         

Reduzieren
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:    ja

Durch die Verlängerung des Übergangszeitraums um weitere zwei Jahre verbleiben Erträge i.H.v. 320.000,00 € bis 450.000,00 € pro HHJ weiterhin bei der Stadt Wernigerode, die ansonsten als Umsatzsteuer abgeführt werden müssten.

        

Reduzieren
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts beschlossen (voraussichtlich am 05.06.2020 Verabschiedung im Bundesrat). Auf Drängen der kommunalen Spitzenverbände und einiger Landesfinanzministerien wurde eine weitere Fristverlängerung um zwei Jahre in den Geschäftsgang gebracht. Auch auf EU-Ebene bestand ein Konsens darüber, die Frist um zwei Jahre zu verlängern. Weiterhin fehlen auch noch einige Erläuterungen (BMF-Schreiben) zu einzelnen aber doch umfangreichen Themen, z.B. Besteuerung der Friedhöfe (Rückwirkende Besteuerung in Einzelfällen), Besteuerung der Konzessionsabgaben, Besteuerung von hoheitlichen Hilfsgeschäften. Weiterhin muss auch ein Steuerrisikomanagement bei der Stadt Wernigerode implementiert werden (Empfehlung des Deutschen Städtetages). In den nächsten zwei Jahren müssen dann die langfristigen Verträge, Satzungen und Entgeltordnungen angepasst werden, um keine größeren Ertragsausfälle durch die Umsatzbesteuerung zu haben (gem. § 5 Abs. 6 KAG LSA). Es muss eine Anpassung der Buchhaltung (Struktur und Zuordnung; produktorientiert) erfolgen, um eine sachgerechte und steuerrechtlich einwandfreie Deklaration der Umsatzsteuer zu ermöglichen. In den nächsten zwei Jahren muss die Stadt ein Vertragsmanagement implementieren, um frühzeitig eventuelle steuerrechtliche Fragestellungen zu erkennen und reagieren zu können, um die Verträge bereits im Entwurf anzupassen. Nach aktuellem Stand steigen die umsatzsteuerbaren Umsätze der Stadt Wernigerode von derzeit (2019) ca. 3.850.000,00 € (15 BgA) auf ca. 19.000.000,00 € (101 Sachverhalte) an, was ca.

30 % der Erträge des städtischen Haushalts entspricht. Im Laufe der bereits begonnenen Prüfung und Umstellung auf die neue Rechtslage, sowie durch die gesteigerten Prüfanforderungen von Seiten des Finanzamtes an die Kämmerei, wird dieser Aufwand nur durch die Besetzung der bereits im Stellenplan vorgesehenen Planstelle im kommenden Jahr abgefangen. Da im ursprünglichen Beschluss 094/2016 ein Enddatum für die Fristverlängerung gesetzt wurde, muss für die weitere Verlängerung ein neuer Beschluss gefasst werden (SGSA-Rundschreiben vom 13.05.2020). 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister         

nach oben